Coronavirus: Beschäftigte von externen Betrieben in den betrieblichen Informationsketten berücksichtigen
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- Gibt es Veränderungen in den Betriebsabläufen, die sich auf die Zusammenarbeit auswirken? - Gibt es im Betrieb besondere Infektionsrisiken, die zu beachten sind? - Wer ist im Betrieb zu informieren, falls ein Verdachts- oder Erkrankungsfall bei externen Beschäftigten oder Selbstständigen auftritt? - Wie wird informiert, falls in der Stammbelegschaft ein Verdachts- oder Erkrankungsfall auftritt?
Informationen über das betriebliche Vorgehen helfen zum einen, dass alle Beteiligten schnell über mögliche Verdachts- oder Erkrankungsfälle Bescheid wissen. Zum anderen kann so Verunsicherung und der Verbreitung von Gerüchten vorgebeugt werden.
Weitere Hinweise zum Umgang mit Infektionsgefahren bei der Arbeit:
- Für Reinigungskräfte: https://www.bgbau.de/mitteilung/wischen-statt-spruehen/ - Branchenregel Zeitarbeit: http://ots.de/MzvE4h - Zur Pandemieplanung: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_384523.jsp - In leichter Sprache: http://ots.de/kIEX2Y
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Stefan Boltz
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Datum: 20.03.2020 - 10:00 Uhr
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