Verbesserte Regeln für Kurzarbeit
ID: 1803341
Das ändert sich für die Unternehmen
Die gesetzlichen Voraussetzungen für Unternehmen wurden befristet vereinfacht und die Leistungen erweitert. Statt wie bisher müssen nicht 30 Prozent der Beschäftigten im Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sein, sondern es reichen schon zehn Prozent aus. Auf den üblicherweise gesetzlichen Zwang zum Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird derzeit verzichtet. Den Antrag auf Kurzarbeitergeld stellt der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit. Neu ist ebenfalls, dass die Sozialversicherungsbeiträge, die auch bei Kurzarbeit zu entrichten sind, den Arbeitgebern in voller Höhe erstattet werden. Die neuen Regelungen gelten auch für Zeitarbeitsfirmen.
Das sollten Arbeitnehmer wissen
Für Arbeitnehmer bedeutet Kurzarbeit in der Regel eine Reduzierung des Arbeitsentgelts. Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt, besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns für jeden Kurzarbeitstag. Bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent für maximal 12 Monate. Die Mitgliedschaft in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bleibt erhalten und die gesetzlichen Urlaubsansprüche bestehen.
Kinder über 18 sind nicht automatisch in den Steuerabzugsmerkmalen enthalten. In vielen Fällen wird das nicht beantragt, obwohl ein Kindergeldanspruch weiterhin besteht, da die Auswirkung auf den Lohnsteuerabzug sehr gering ist. Auswirkungen gibt es nur beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer und dieser Steuernachteil kann über die Einkommensteuererklärung später wieder reingeholt werden. Wenn die Aussicht auf Kurzarbeit besteht, sollte man aber handeln und sein volljähriges, kindergeldberechtigtes Kind eintragen lassen, wenn kein Kind unter 18 im Haushalt lebt. Denn nur, wenn das Kind bei den Steuerabzugsmerkmalen hinterlegt ist, gibt es die sieben Prozent mehr. Ist das Kind nicht in den Steuerabzugsmerkmalen eingetragen, weil die Steuerklasse V bzw. VI vorliegt oder sich das Kind im Ausland aufhält, dann muss eine Bescheinigung bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, mit der das volljährige Kind nachgewiesen wird. Die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, hier die Aufnahme des Kindes, greift leider erst ab dem Folgemonat.
Nebenbeschäftigung während Kurzarbeit möglich
Bisher wurde nur das Entgelt von bereits bestehenden Nebenbeschäftigungen nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Wurde während der Kurzarbeit eine neue Nebenbeschäftigung angefangen, wurde dieses Einkommen in voller Höhe auf die Lohnersatzleistung angerechnet und das Kurzarbeitergeld fiel geringer aus. Im Zuge der Corona-Krise hat die Bundesregierung nun diese Regelung vorübergehend fallen gelassen. Ab sofort haben Kurzarbeiter die Möglichkeit, zusätzliches Geld zu verdienen, ohne dass es sich auf das Kurzarbeitergeld auswirkt. Unsere Regierung will so einen Anreiz schaffen, dass vorübergehend Tätigkeiten in aktuell wichtigen Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der Landwirtschaft und der Versorgung mit Lebensmitteln freiwillig aufgenommen werden.
Von den verbesserten Regeln zur Kurzarbeit insgesamt profitieren Arbeitnehmer dahingehend, dass das Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 beantragt und kurzfristig ausbezahlt werden kann. Auch Leiharbeiter können ab sofort Kurzarbeitergeld beziehen. Es handelt sich dabei um eine Lohnersatzleistung. Damit ist das Kurzarbeitergeld von der Lohnsteuer befreit, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Konkret heißt das, dass es für die Ermittlung des individuellen Steuersatzes, der für den normalen Arbeitslohn gilt, herangezogen wird.
http://www.lohi.de/steuertipps
Kontakt für Rückfragen:
Nicole Janisch, Pressereferentin Tel: 09402 503147 / E-Mail: presse@lohi.de Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf http://www.lohi.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/60304/4555624 OTS: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.03.2020 - 13:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1803341
Anzahl Zeichen: 4891
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Regenstauf
Kategorie:
Bundesregierung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 300 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verbesserte Regeln für Kurzarbeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die nächste Rentenerhöhung steht an. Rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren davon. Für sie steigen die Renten ab 1. Juli bundesweit einheitlich um 4,24 Prozent. Damit steigt der neue Rentenwert, der sich in Euro pro Entgeltpunkt bemisst, von 40,79 auf 42,52 Euro. Die Rentenerhö
Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung ...
Abfindung kassiert, doch beim Finanzamt heißt es warten Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigten. Seit
Behinderungsgrad: neue Bewertungsmaßstäbe und einfacherer Steuervorteil ...
Der Staat setzt verstärkt auf Digitalisierung. Das zeigen die Änderungen rund um den Grad der Behinderung (GdB). Den Schwerbehindertenausweis gibt es seit diesem Jahr in digitaler Form - zusätzlich zum Ausweis im Scheckkartenformat, welcher im Alltag seine Gültigkeit behält. Zudem wurden neue B
Weitere Mitteilungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Hilfe für Mittelständler, Freiberufler und Kreative: DUB UNTERNEHMER-Magazin und Brigitte Zypries veranstalten Corona-Krisen-Konferenz ...
- Live-Videokonferenz startet am Donnerstag, 26.03.2020, um 11 Uhr - Diskussion über notwendige Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen in Not - Auftakt der Initiative "Hilfe für Unternehmer" Fast täglich beschließt die Bundesregierung neue Einschränkungen des öffe
Versorgungssicherheit braucht finanzielle Planungssicherheit / Die KZBV zum COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz ...
Angesichts des Kabinettsbeschlusses zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, in dem die Zahnärzteschaft nicht berücksichtigt wurde, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihrer Forderung Nachdruck verliehen, Zahnarztpraxen bei geplanten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen der B
Hudetz: "Regionalität ist systemrelevant" / Statement des IVA-Präsidenten zum Corona-Paket der Bundesregierung ...
Den Beschluss der Bundesregierung, im Rahmen des Corona-Pakets die Landwirtschaft zur systemrelevanten Infrastruktur zu erklären, kommentiert der Präsident des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), Dr. Manfred Hudetz: "Wir werden unsere Lebensmittelversorgung weder heute noch in Zukunft ohne
Piraten Niedersachsen fordern Freiheit schützen, Corona eindämmen ...
Mit den neuesten Zahlen aus Niedersachsen (1) ist klar, dass der Weg zum Höchstand der mit CoVID-19 Infizierten noch ein weiter ist. Bedenkt man die bisherige Entwicklung, dass sich die Zahl der bestätigten Infizierten alle drei Tage verdoppelt (2), dürften Ende der Woche 7.000 Fälle in Niedersa




