Baugewerbe und Deutsche Bahn vereinbaren vereinfachten Zugang zu Bauaufträgen der Bahn
ID: 1803345
"Mit der Vereinbarung sorgen wir dafür, dass tausende Bauunternehmen erheblich schneller für die Bahn bauen können. Insbesondere den kleineren und mittelständischen Betrieben eröffnen sich dadurch neue Marktchancen. Das ist gerade in der schwierigen Zeit eine gute Neuigkeit und wichtiges Signal an den heimischen Baumittelstand," kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, die neuen Regelungen, die die Bahn auf Anregung des Verbandes erarbeitet hat. Sie sollen ab dem 01. April 2020 gelten.
Pakleppa weiter: "Wir begrüßen es sehr, dass die Bahn unseren Vorschlag zu einer mittelstandsgerechten Vergabe ihrer Bauaufträge aufgegriffen hat. Mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) investiert die Deutsche Bahn AG in Rekordhöhe in den Ausbau und die Instandhaltung der Schienen-Infrastruktur. Dass nun mit Nachweis der PQ-VOB die Teilnahme allen Bauaufträgen jenseits der förmlichen PQ-Bahn möglich ist, wird erheblich dazu beitragen, dass die Finanzvolumina auch tatsächlich verbaut werden können."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/33001/4555617
OTS: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.03.2020 - 13:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1803345
Anzahl Zeichen: 2160
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Bau & Immobilien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 315 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Baugewerbe und Deutsche Bahn vereinbaren vereinfachten Zugang zu Bauaufträgen der Bahn"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).