Systemrelevante Berufe: Fachkräfte in Krankenhäusern verdienten 2019 durchschnittlich 3 502 Euro brutto im Monat / Fachkräfte im Lebensmitteleinzelhandel mit Bruttomonatsverdienst von 2 186 Euro
ID: 1804414
Beim medizinischen und pflegerischen Personal ist die Spanne der durchschnittlichen Monatsverdienste zwischen den einzelnen Leistungsgruppen sehr groß: Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung (z. B. Ärztinnen und Ärzte) in Krankenhäusern im Jahr 2019 monatlich 8 545 Euro brutto verdienten, kamen herausgehobene Fachkräfte (z. B. Intensivpflegerinnen und -pfleger) auf 4 524 Euro und einfache Fachkräfte (z. B. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger) auf 3 502 Euro. Letztere Gruppe macht gut die Hälfte (50,0 %) des Krankenhauspersonals aus. Dasselbe gilt für das Personal in Altenheimen. Auch hier sind mehr als die Hälfte (52 %) des gesamten Personals einfache Fachkräfte (z. B. Altenpflegerinnen und -pfleger). Sie verdienten im Monat durchschnittlich 3 116 Euro.
Hoher Anteil un- und angelernter Beschäftigter im Lebensmitteleinzelhandel
Ein weitaus niedrigeres Verdienstniveau herrscht im Lebensmitteleinzelhandel. Dort verdienten Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2019 über alle Leistungsgruppen hinweg durchschnittlich 2 345 Euro brutto im Monat und damit fast 41 % weniger als Durchschnittsbeschäftigte in der Gesamtwirtschaft mit 3 994 Euro. Im Unterschied zum medizinischen und pflegerischen Personal, in dem 8 % der Beschäftigten an- oder ungelernt sind, waren im Lebensmitteleinzelhandel 4 von 10 Beschäftigten (43 %) an- oder ungelernt. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst lag für angelerntes Personal bei 1 980 Euro. Ausgebildete Fachkräfte (z. B. Kaufleute im Einzelhandel) verdienten in der Branche durchschnittlich 2 186 Euro im Monat.
Die Verdienste in weiteren als systemrelevant eingestuften Branchen sind in der Tabelle in dieser Pressemitteilung aufgeführt.
Methodischer Hinweis
Für Analysezwecke werden Leistungsgruppen gebildet, die eine grobe Abstufung der Arbeitnehmertätigkeiten nach dem Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes darstellen. Sie sind wie folgt definiert:
Arbeitnehmer/-innen in leitender Stellung (Leistungsgruppe 1): Arbeitnehmer/-innen, die in größeren Bereichen Führungsaufgaben wahrnehmen und für deren Tätigkeiten eine umfassende kaufmännische oder technische Fachkenntnis erforderlich ist. In der Regel werden die Fachkenntnisse durch ein Hochschulstudium erworben.
Herausgehobene Fachkräfte (Leistungsgruppe 2): Arbeitnehmer/-innen mit sehr schwierigen bis komplexen Tätigkeiten, für die i. d. R. nicht nur eine abgeschlossene Berufsausbildung, sondern darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind. Fachkräfte (Leistungsgruppe 3): Arbeitnehmer/-innen mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich ist.
Angelernte Arbeitnehmer/-innen (Leistungsgruppe 4): Arbeitnehmer/-innen mit überwiegend einfachen Tätigkeiten, für deren Ausführung keine berufliche Ausbildung, aber insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten für spezielle, branchengebundene Aufgaben erforderlich sind. Diese werden in der Regel durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren erworben.
Ungelernte Arbeitnehmer/-innen (Leistungsgruppe 5): Arbeitnehmer/-innen mit einfachen, schematischen Tätigkeiten oder isolierten Arbeitsvorgängen, für deren Ausübung keine berufliche Ausbildung erforderlich ist. Die notwendigen Fertigkeiten können durch Anlernen von bis zu drei Monaten vermittelt werden.
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Datum: 27.03.2020 - 09:30 Uhr
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