zu Notstandsparlament
(ots) - Zunächst einmal hat der Bundestag in seiner bisher letzten Sitzung demonstriert, dass er selbst unter besonderen Bedingungen handlungsfähig ist. Dabei hat er das Quorum für seine Beschlussfähigkeit gesenkt und faktisch eine Art Notstandsklausel geschaffen. Um Gesetze zu verabschieden, muss bis auf Weiteres nur noch ein Viertel der 709 Abgeordneten zusammentreten. Bislang lag das Quorum bei der Hälfte. Das stärkste Argument gegen Schäubles Idee ist aber, dass das Grundgesetz im Zuge der Krise längst vielfach außer Kraft gesetzt wurde. Dies ist fatal genug. Man sollte diese Notstandsanmutung nicht weiter treiben, als es unbedingt nötig ist.
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Datum: 05.04.2020 - 17:33 Uhr
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