Volker Münz: Gottesdienstverbot aufheben!
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Gottesdienste müssen unter Einhaltung von Sicherheitsregeln insbesondere an hohen Feiertagen wie Ostern sowie für Trauerfeiern wieder zugelassen werden. Wenn Baumärkte und Gartencenter weiterhin geöffnet haben, ist es nicht zu rechtfertigen, dass Kirchen schließen müssen.
Gerade in Krisenzeiten benötigen gläubige Menschen gemeinsame Gebete und Wegweisung. Außerdem muss dringend dafür gesorgt werden, dass Verstorbene wieder in Würde bestattet werden können.
Die Risiken erfordern gleichwohl sinnvolle Beschränkungen: Statt Abendmahlsfeiern sollten bis auf weiteres nur Wortgottesdienste stattfinden. Die Gemeinden sollten durch Pfarrer oder durch Mitglieder des Kirchengemeinderates zur Einhaltung eines Sicherheitsabstands angewiesen werden. Auf den Friedensgruß per Handschlag ist zu verzichten.
So sollte es möglich sein, gesundheitliche Sicherheitsaspekte und die Religionsfreiheit unter einen Hut zu bekommen."
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Christian Lüth
Pressesprecher
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Tel.: 030 22757225
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Datum: 06.04.2020 - 15:08 Uhr
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