Kommentar zum Ausgangsverbot von Pflegeheim-Bewohnern in Baden-Württemberg
(ots) - Es geht also um ein Mindestmaß an Gleichbehandlung in der Krise. Kollektive Abschottung und Eingrenzung - und sollten sie noch so gut gemeint sein - sind einschneidende Maßnahmen in das Leben eines jedes Einzelnen. Da ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ihre schlimmen Folgen - etwa, wenn Kranke und Sterbende nicht mehr angemessen begleitet werden - in kurzen Abständen immer wieder überprüft werden müssen, ob sie für alle oder einzelne Gruppen weiter geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Dass der Deutsche Ethikrat glaubt, darauf hinweisen zu müssen, stimmt da bedenklich.
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Datum: 07.04.2020 - 21:34 Uhr
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