LG Stuttgart verurteilt Daimler zu Schadensersatz mit Zinsen ab Erwerb
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Der Kläger erwarb im Juni 2018 einen gebrauchten Mercedes-Benz ML 350 BT 4Matic zu einem Kaufpreis von 37.300,00 EUR. Das Dieselfahrzeug wies zu diesem Zeitpunkt eine Laufleistung von 78.991 km auf. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung wies es einen Kilometerstand von 107.849 km auf. Die Kontrolle der Sickoxidemissionen erfolgt im streitgegenständlichen Fahrzeug über die sog. Abgasrückführung (AGR). Bei der Abgasrückführung wird ein Teil des Abgases zurück in das Ansaugsystem des Motors geführt und nimmt erneut an der Verbrennung teil. Die Abgasrückführung wird bei kühleren Außentemperaturen zurückgefahren (sog. "Thermofenster"). Der Kläger ist laut Landgericht seiner primären Darlegungslast mehr als ausreichend nachgekommen. Die Beklagte dagegen habe zu den Gründen des Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt nur allgemein und sehr vage vorgetragen.
"Das Urteil reiht sich ein in eine mittlerweile größere Zahl von verbraucherfreundlichen Urteilen, die das Landgericht Stuttgart im Mercedes-Abgasskandal gegen die Daimler AG verkündet hat", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Hinzu kommen positive Entscheidungen von weiteren Landgerichten. Als erstes Gericht in zweiter Instanz hat sich vor kurzem auch das Oberlandesgericht Köln verbraucherfreundlich positioniert. Der Druck auf Daimler steigt somit stetig weiter an", kommentiert Anwalt Hahn die ergangenen Urteile.
HAHN Rechtsanwälte vertritt beim Dieselskandal gegen Daimler bereits mehr als 2.000 Fahrzeuginhaber und gehört insofern zu den führenden Kanzleien. HAHN Rechtsanwälte hat bereits mehrere Urteile gegen die Daimler AG erstritten.
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Datum: 14.04.2020 - 12:26 Uhr
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