Soforthilfe jetzt auch für Gründerinnen und Gründer in NRW
ID: 1812789
#GemeinsamUnternehmenStützen #Soforthilfe
Soforthilfe sollen nach Aussagen von NRW-Wirtschaftsminister Professor Dr. Andreas Pinkwart in Kürze auch Gründerinnen und Gründer erhalten, die ihre Waren und Dienstleistungen erst nach dem 31. Dezember 2019 angeboten haben. Sie können mit Hilfe des Steuerberaters einen Antrag stellen, wenn sie am 11. März 2020 bereits Umsatze erzielt haben, ihnen ein Auftrag vorlag oder sie eine langfristige oder dauerhaft wiederkehrende betriebliche Zahlungsverpflichtung eingegangen sind. Die Arbeiten am Formular und die notwendigen Abstimmungen mit allen Beteiligten laufen bereits. ?Damit werden zentrale Forderungen der IHKs und HWKs umgesetzt?, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: ?Wichtig war uns auch die medienbruchfreie Antragstellung.?
Informationen zur Soforthilfe gibt es unter www.ihk-bonn.de, Webcode @3520, oder mit aktuellen Meldungen unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ und https://twitter.com/IHK_Bonn
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 29.04.2020 - 14:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1812789
Anzahl Zeichen: 1715
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bonn
Kategorie:
Bildung & Beruf
Diese Pressemitteilung wurde bisher 419 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Soforthilfe jetzt auch für Gründerinnen und Gründer in NRW"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IHK Bonn/Rhein-Sieg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




