WESTFALEN-BLATT: Oberlandesgericht Hamm sieht bei mutmaßlichem Millionenbetrüger wegen dessen Asth

WESTFALEN-BLATT: Oberlandesgericht Hamm sieht bei mutmaßlichem Millionenbetrüger wegen dessen Asthmas keine Fluchtgefahr während der Corona-Pandemie

ID: 1815515
(ots) - Ein mutmaßlicher Millionenbetrüger aus Paderborn darf trotz Fluchtgefahr aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, der Mann gehöre als Asthmakranker zur Corona-Risikogruppe und bringe sich mit einer Flucht ins Ausland in Lebensgefahr, heißt es in dem Beschluss, der dem WESTFALEN-BLATT vorliegt. Deshalb sei es wenig wahrscheinlich, dass er sich absetzen werde.

Der 60 Jahre alter Unternehmer ist der mutmaßliche Kopf des sogenannten Biersteuerkarussells, das etwa zwölf Millionen Euro Steuern hinterzogen haben soll. Die Bande soll auf dem Papier Bier aus Frankreich importiert haben, das sie in Deutschland versteuerte. Tatsächlich aber sollen die Lieferungen nach Großbritannien gegangen sein, wo die Biersteuer etwa zehn Mal so hoch ist.

Im März brach das Landgericht Paderborn den Prozess ab, weil es meinte, die Corona-Schutzbestimmungen nicht einhalten zu können, und entließ den Hauptangeklagten aus der Untersuchungshaft. Dagegen ging die Bielefelder Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität vor, unterlag jetzt aber beim Oberlandesgericht.

Grundsätzlich sehe auch das OLG einen "hohen Fluchtanreiz", heißt es in dem Beschluss. Das Gericht weist auf die Kontakte des Angeklagten ins Ausland hin. Mit Blick auf die Corona-Pandemie führen die Richter dann aber aus, dass der Mann angesichts seines Alters und seines Asthmas zu den besonders gefährdeten Personen gehöre, bei denen eine Infektion überdurchschnittlich oft einen schweren oder tödlichen Verlauf nehme. Bei einer Flucht wäre der Mann "zwangsläufig" vielen Kontakten ausgesetzt. Das Abhören des Telefons des Angeklagten habe ergeben, dass vor allem Großbritannien als Fluchtland in Frage komme. Angesichts der derzeitigen Überlastung des dortigen Gesundheitssystems stelle eine Flucht dorthin also "ein besonders hohes Risiko" dar. Dagegen sei das Gesundheitswesen in Deutschland "augenscheinlich eines der leistungsstärksten", weshalb hier eine vergleichsweise geringe Opferzahl zu beklagen sei. "Mit einer Flucht ins Ausland würde sich der Angeklagte also einer erhöhten Gefahr aussetzen", folgern die Hammer Richter. Ihr Beschluss kann nicht mehr angefochten werden.



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