"Mautbefreiung muss für alle Gasantriebe gelten" / Deutscher Verband Flüssiggas: Kraftstoffstrategie verpasst Chance zur Senkung von Treibhausgasemissionen
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"Die Verlängerung der Mautbefreiung für Erdgas-Nutzfahrzeuge bis 2023 ist richtig. Warum nicht auch Flüssiggas als Lkw-Kraftstoff von der Mautpflicht befreit wurde, bleibt unverständlich. Damit hat die Kraftstoffstrategie der Bundesregierung eine wichtige Chance zur weiteren Senkung von Treibhausgasemissionen verpasst", fasst DVFG-Vorsitzender Rainer Scharr die Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Mautbefreiung für Gasantriebe zusammen. Flüssiggas (LPG) könne im Vergleich zu verflüssigtem Erdgas (LNG) mit einem höheren Potenzial zur Minderung von Treibhausgasen aufwarten. Die Kraftstoffstrategie der Bundesregierung sei an dieser Stelle daher umweltpolitisch nicht konsistent. "Die Mautbefreiung muss für alle Gasantriebe gelten. Mit dem Ausschluss von Flüssiggas fehlt für die Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge jeder Anreiz, in die Entwicklung von LPG-Motoren zu investieren", kritisiert Scharr. Die von der EU beschlossenen Flottengrenzwerte für den CO2-Ausstoß im Schwerlastverkehr sollen von 2019 bis 2030 um 30 Prozent sinken. Mit Flüssiggas stehe eine weitere Alternative zur Verfügung, dieses Ziel zu erreichen, so Scharr. Mit LPG betriebene Lkw könnten darüber hinaus auch einen Beitrag zur Vermeidung von Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickoxiden leisten.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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Datum: 18.05.2020 - 10:59 Uhr
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