Corona: Wenn der Arbeitgeber pleitegeht
ARAG Experten informieren Arbeitnehmer, was beim Insolvenzantrag zu beachten ist
Wenn Insolvenz angemeldet wurde
Hat der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, d. h. der Arbeitnehmer ist weiterhin zur Arbeitsleistung verpflichtet. Ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Auswirkungen hat die Insolvenz allerdings auf die Kündigungsfristen. Es gilt eine einheitliche Kündigungsfrist (§ 113 S. 2 Insolvenzordnung), die drei Monate beträgt, wenn nicht eine kürzere vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Frist anwendbar ist.
Wann und wie lange wird das Insolvenzausfallgeld gezahlt?
Das Insolvenzausfallgeld muss spätestens zwei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt werden. Die Arbeitsagentur zahlt dann rückwirkend maximal den Lohn, der für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch aussteht. Das Insolvenzgeld wird grundsätzlich in Höhe des Nettogehaltes gezahlt. Hat das insolvente Unternehmen auch Sonderzahlungen wie etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld geleistet, bekommen Arbeitnehmer auch für diesen wegfallenden Posten Ersatz. Allerdings nur anteilig für den Zeitraum von drei Monaten, in denen auch Insolvenzausfallgeld gezahlt wird. Steuern müssen auf das Insolvenzausfallgeld nicht gezahlt werden; es muss nach Auskunft der ARAG Experten aber trotzdem bei der Einkommenssteuer angegeben werden.
Den Antrag stellen: online oder bei der Arbeitsagentur
Die ARAG Experten weisen betroffene Arbeitnehmer darauf hin, dass sie selbst tätig werden und den Antrag auf Insolvenzausfallgeld stellen müssen. Der Antrag kann - sofern das in Zeiten von Corona möglich ist - persönlich in der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden oder online über die Homepage der Bundesarbeitsagentur.
Was wird aus Urlaubstagen und Überstunden?
Der Anspruch auf noch bestehende Urlaubstage ist davon abhängig, ob das Arbeitsverhältnis zur Zeit der Insolvenz noch andauert oder bereits beendet ist. Besteht das Arbeitsverhältnis noch, kann der Urlaub beantragt und genommen werden. Wurde der Urlaub allerdings vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewilligt, ist der Anspruch auf Urlaubsentgelt nur eine Insolvenzforderung und muss zur Insolvenztabelle angemeldet werden, wenn er nicht in den Zeitraum fällt, für den Insolvenzgeld bezogen wird. Urlaubsentgelt für Urlaub, der nach der Insolvenzeröffnung genommen wird, wird als Masseforderung gezahlt. Ist das Arbeitsverhältnis beendet, besteht Anspruch auf die Abgeltung von noch nicht genommenen Urlaubstagen. Anders sieht es nach Auskunft der ARAG Experten beim Thema Überstunden aus, die vor der Insolvenz geleistet worden sind. Insolvenzgeld gibt es nur für Überstunden, die in den letzten drei Monaten vor Eröffnung der Insolvenz geleistet wurden. Alle übrigen noch nicht gezahlten Überstunden müssen als Insolvenzforderung angemeldet werden.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/coronavirus/angestellte/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
arag
versicherung
corona
insolvenz
covid
19
k-ndigung
insolvenzverwalter
insolvenzausfallsgeld
berstunden
insolvenzforderung
masseforderung
urlaubsgeld
insolvenztabelle
insolvenzer-ffnung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
043 49 - 22 80 26
www.arag.de
Datum: 19.05.2020 - 10:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1817359
Anzahl Zeichen: 3947
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Bildung & Beruf
Diese Pressemitteilung wurde bisher 521 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Corona: Wenn der Arbeitgeber pleitegeht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Wenn der Richter küsst statt urteilt Flirts am Arbeitsplatz können durchaus charmant sein, solange beide freiwillig mitspielen. Doch spätestens bei ungewollten Küssen endet jede Romanze abrupt im Bereich des Strafrechts. Und wer sollte dies besser wissen als ein Jurist? In einem konkreten Fall
Sommerurlaub ohne Stress: Diese Rechte haben Reisende ...
Vor einigen Tagen wurde das „Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Was haben Urlauber davon? Tobias Klingelhöfer: Dadurch wird die Abfertigung an vielen Flughäfen stärker digitalisiert. Reisende sollen vermehrt auf automatisierte Che
Shopping im Urlaub: Was gilt beim Zoll? ...
Sind Einkäufe innerhalb der EU problemlos möglich? Wer innerhalb der Europäischen Union reist, profitiert vom freien Warenverkehr. Waren dürfen laut ARAG Experten grundsätzlich ohne Zollformalitäten mitgebracht werden, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Das gilt auch für
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Online Schulung - Personal-Strategie: Der Weg zur Agilität ...
S&P Online Schulungen: Deine virtuelle Weiterbildung. Interaktiv und spannend! Mit S&P Online Schulungen hast du 8 Vorteile bei deiner Weiterbildung: > neue Impulse > Interaktivität und vernetzende Elemente > persönliche Problemstellungen diskutieren > Praxisbezug und
Wie Du bessere Entscheidungen triffst ...
Ganz nach dem Prinzip erst-mal-ne-Nacht-drüber-schlafen setzen wir unsere Ziele immer ab dem nächsten vollen Tag. Und das ist tatsächlich sinnvoll. Entscheidungen werden in den Frontal Kortex deines Gehirns getroffen, dort sitzt auch die Willenstärke, das Kurzzeitgedächtnis und einige andere Fu
"Ich mach' mir die Welt - ... wie sie mir gefällt ..." ...
Pipi Langstrumpf hat es gewusst und zelebriert! Wie sich unser Gehirn die Dinge so zurechtlegt, dass sie in unser (Welt-)Bild über unsere Mitarbeiter passen, wie fatal das für uns Führungskräfte sein kann und 3 Maßnahmen, was wir dagegen tun können. Auch Rolf Dobelli ist dieser menschlichen Ei
Aus Misserfolgen gestärkt hervorgehen ...
IHK Heilbronn-Franken und Wirtschaftsjunioren Heilbronn-Franken laden am 27. Mai um 18:00 Uhr zur ersten digitalen Ausgabe von ?Mut zum Scheitern ? Aus Misserfolg lernen? ein. ?Ich bin nicht gescheitert - ich habe 10.000 Wege entdeckt, die nicht funktioniert haben.? Das berühmte Zitat von Thomas Ed




