Mercedes-Abgasskandal: Daimler stimmt gerichtlichem Vergleich mit Verbraucher zu
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Der Kläger besitzt einen Mercedes C200 d T (https://www.rueden.de/abgasskandal/mercedes/mercedes-rueckruf/c-klasse/) , in dem eine Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgaswerte verbaut ist. Das bedeutet: Das Fahrzeug kann im Straßenverkehr die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide nicht einhalten. Der Verbraucher hatte daher Klage gegen die Daimler AG eingereicht. Statt ein Urteil abzuwarten, bot der Autobauer dem Mercedes-Fahrer einen Vergleich an, dem der Kläger zustimmte.
Der klagenden Verbraucher erhält nun 2.750 Euro (zehn Prozent des Kaufpreises des Wagens) zuzüglich 69,30 Euro (zehn Prozent der Finanzierungskosten). Zudem darf er den Mercedes C200 d T behalten. Mit dem Vergleich vermeidet die Daimler AG ein gerichtliches Urteil.
"Dieser für den Verbraucher lukrative Vergleich zeigt, dass sich ein juristisches Vorgehen gegen die Daimler AG lohnt. Mercedes-Fahrer müssen sich nicht mit dem Abgasskandal abfinden, sondern erhalten eine angemessene Entschädigung vom Autohersteller", erklärt Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei VON RUEDEN, die den klagenden Verbraucher vertreten hat. "Es ist zu vermuten, dass Daimler nun unter dem Druck der sich zugunsten der Verbraucher wandelnden Rechtsprechung agiert. Wir sind zuversichtlich, auch zukünftig für weitere Verbraucher eine Entschädigung zu erstreiten."
Mercedes-Fahrer, deren Fahrzeuge vom Abgasskandal (https://www.rueden.de/abgasskandal/) betroffen sind, können sich an die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN wenden. Sie bietet ein kostenloses Erstgespräch (https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) für alle geschädigten Dieselfahrer an.
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Datum: 16.06.2020 - 11:00 Uhr
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