Intensivpflege: Entscheidend ist Wunsch der Betroffenen!
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"Das Gesetz darf die Beweislast, dass eine qualitätsgesicherte Pflege erbracht wird, nicht auf die Betroffenen verschieben. Denn sonst kann es Probleme geben, wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen und kein qualifiziertes Personal für die häusliche Intensivpflege finden. Hier muss es beim Sicherstellungsauftrag der Krankenkasse bleiben."
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Datum: 17.06.2020 - 12:03 Uhr
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