Geflügelwirtschaft verzichtet auf Werkverträge - Arbeitnehmerüberlassung muss nötige Flexibilität sichern
ID: 1826448
Klar ist aber auch: Die Überführung der Werkverträge in feste Arbeitsverhältnisse wird zu steigenden Kosten in der Erzeugung und entsprechend höheren Preisen für Geflügelfleischerzeugnisse führen. "Wir erwarten, dass Lebensmitteleinzelhandel und Verbraucher die Bereitschaft zeigen, diese Kosten zu übernehmen", sagt ZDG-Präsident Ripke. "Es darf nicht sein, dass die Mehrkosten an der Erzeugungskette und unseren Tierhaltern hängen bleiben, die gerade engagiert auf dem Weg zu mehr Tierwohl sind." Unbedingt vermieden werden muss, dass günstiges Fleisch aus dem Ausland die heimische Erzeugung verdrängt. Ripke: "Trotz höherer Erzeugungskosten muss die Tierhaltung in Deutschland mit ihren im europäischen Vergleich höheren Tierschutzstandards erhalten bleiben!"
Für die faire und sichere Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse hat sich die deutsche Geflügelwirtschaft auf konkrete begleitende Maßnahmen verständigt:
- Verpflichtende digitale Zeiterfassung - Die Dokumentation der Arbeitszeit wird in der Geflügelwirtschaft bereits seit längerem durch eine digitale Zeiterfassung sichergestellt. Dies sollte verpflichtend sein. Auf diese Weise wird ein Missbrauch auch im Einzelfall unterbunden. - Erhöhung der Bußgelder und Schaffung einer Beschwerdestelle - Die deutsche Geflügelwirtschaft unterstützt die angemessene Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen gegen geltendes Recht. Befürwortet wird eine neutrale, bundesweit agierende Informationsstelle, an welche sich Beschäftigte im Fall von Verstößen über eine Hotline wenden können. - Transparenz und Sicherheit bei den Unterkünften - Um einen gesicherten Standard bei der Wohnsituation zu realisieren, gilt das vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erarbeitete und mit dem Verband der Ernährungswirtschaft e. V. in seiner Funktion als sektorspezifischem Arbeitgeberverband und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe abgestimmte Hygiene- und Arbeitsschutzkonzept mit Empfehlungen für die korrekte Unterbringung der Arbeitskräfte in Gemeinschaftsunterkünften. Dieses definiert verbindliche Vorgaben zu Zimmergröße und -belegung sowie klare Hygienestandards.
Gesetzliche Informationspflicht erforderlich | Höhere Strafen für Mietwucher
Während der Hochphase der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Behörden teils nur mit Mühe die Wohnorte der Beschäftigten im Sinne des Infektionsschutzes nachvollziehen konnten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein großer Teil der Beschäftigten sich privat eine Unterkunft mietet. In diesem Fall gibt es für die Unternehmen keine rechtliche Möglichkeit, die privaten Wohnungen zu kontrollieren. Daher ist hier die Politik gefordert, die Grundlagen für eine gesetzliche Informationspflicht zu schaffen, die es dem Unternehmer erlaubt, Wohnorte der Beschäftigten an die zuständigen Behörden zu übermitteln.
Darüber hinaus müssen die Vermieter der privat angemieteten Unterkünfte in die Pflicht genommen werden und dafür Sorge tragen, dass Hygienestandards, die Belegung der Wohnräume, bauliche Anforderungen und der Mietpreis geltenden Gesetzen entsprechen. Für Mietwucher sollten deutlich höhere Strafen eingeführt werden.
Über den ZDG
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. vertritt als berufsständische Dach- und Spitzenorganisation die Interessen der deutschen Geflügelwirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber politischen, amtlichen sowie berufsständischen Organisationen, der Öffentlichkeit und dem Ausland. Die rund 8.000 Mitglieder sind in Bundes- und Landesverbänden organisiert.
Pressekontakt:
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.
Christiane von Alemann
Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50
E-Mail: c.von-alemann@zdg-online.de | Internet: http://www.zdg-online.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/32363/4635522
OTS: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Original-Content von: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.06.2020 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1826448
Anzahl Zeichen: 5323
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 931 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Geflügelwirtschaft verzichtet auf Werkverträge - Arbeitnehmerüberlassung muss nötige Flexibilität sichern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Zentralverband der Deutschen Gefl (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).