Meuthen/Chrupalla: AfD reicht zwei Organklagen gegen Bundesregierung und Bundeskanzlerin ein
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Die Alternative für Deutschland begründet diese rechtlichen Schritte mit den Äußerungen der Kanzlerin zu innerdeutschen parteipolitischen Fragen während einer Pressekonferenz am 6. Februar 2020 bei einem offiziellen Staatsbesuch in Südafrika. Hier hatte Bundeskanzlerin Merkel u. a. gefordert, dass die Wahl des damaligen thüringischen Ministerpräsidenten rückgängig zu machen sei. Zudem forderte sie, dass keine Mehrheiten mit Hilfe der Alternative für Deutschland gewonnen werden sollen. Bundesregierung und Bundeskanzlerin veröffentlichen diese Erklärung bis heute auf ihren jeweiligen staatlichen Internetangeboten.
"Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen, missbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien", erklärt Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen. Das Bundesverfassungsgericht wurde daher angerufen, um die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Bundeskanzlerin feststellen zu lassen.
Bundessprecher Tino Chrupalla fügt hinsichtlich der zweiten Organklage hinzu: "Doch damit nicht genug: Die von Frau Merkel geführte Bundesregierung verbreitet diesen verfassungswidrigen Boykottaufruf gegen die AfD bis heute auf einer amtlichen Website. Dass Steuergelder nicht dafür genutzt werden dürfen, um den politischen Gegner anzugreifen, sollte der Regierung doch ihr Verfassungsminister Seehofer erst kürzlich mitgeteilt haben".
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Datum: 22.07.2020 - 09:54 Uhr
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