Mindestlohn für Pflegebranche kann kommen

Mindestlohn für Pflegebranche kann kommen

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Mindestlohn für Pflegebranche kann kommen

Tarifpartner wissen am besten, welcher Lohn für welche Arbeit angemessen ist



(pressrelations) - Anlässlich der Einigung der von der Bundesregierung eingesetzten Pflegekommission für eine gemeinsame Lohnuntergrenze erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß MdB:

Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich, dass für die Beschäftigten eine einheitliche Regelung gefunden wurde. Sie haben nun die Sicherheit, für ihre qualifizierte Arbeit nicht mit Dumpinglöhnen abgespeist zu werden.

Für den Mindestlohn in der Pflegebranche musste ein Sonderweg gegangen werden, weil sich viele Pflegeeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft befinden. Die Kirchen legen die Arbeitsvertragsrichtlinien ihrer Beschäftigten gesondert fest und gehen damit den sogenannten "Dritten Weg".

Die Einigung zeigt, dass die Tarifpartner auch unter schwierigen Voraussetzungen ihrer Aufgabe erfolgreich nachkommen. Sie sind die Experten für die Lohnfindung. Sie wissen am besten, welcher Lohn für welche Arbeit angemessen ist. Und dabei haben sie noch die aktuellen Entwicklungen und Belange der Beschäftigten wie der Unternehmen im Blick. Die Aufgabe des Staates ist es, die Tarifparteien zu stärken, damit diese auskömmliche Mindestlöhne aushandeln, welche dann durch die staatlichen Behörden für allgemein verbindlich erklärt werden könnten. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Lohn rechtzeitig vor Juli 2010 für alle in Deutschland in der Pflegebranche Beschäftigten verbindlich erklärt.

Bereits heute arbeiten viele ausländische Pflegekräfte in deutschen Familien. Wir sind dagegen, dass selbst die untersten Löhne unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterboten werden. Für Arbeiten, die in unserem Land verrichtet werden, muss der Grundsatz "Gerechter Lohn für gute Arbeit" gelten. Vor allem in Berufen, die einen Dienst am Menschen leisten. Die Allgemeinverbindlichkeit ist vor allem vor dem Hintergrund der Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für osteuropäische Arbeitskräfte ab Mai 2011 wichtig.




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Datum: 25.03.2010 - 20:17 Uhr
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