Europa 2020 - Europa braucht realistische und erreichbare Ziele

Europa 2020 - Europa braucht realistische und erreichbare Ziele

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Europa 2020 - Europa braucht realistische und erreichbare Ziele



(pressrelations) -
Europäischer Rat vom 25./26. März 2010

Zur Debatte des Europäischen Rates vom 25. und 26. März 2010 über die von der EU-Kommission vorgelegte Strategie "Europa 2020" erklären der europapolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Michael Stübgen MdB und der zuständige Berichterstatter im Europaausschuss, Dr. Johann Wadephul MdB:

Europa braucht Ziele, wie sie die Strategie Europa 2020 formuliert, um in den nächsten Jahren mit der wirtschaftlichen Entwicklung in der Welt mithalten zu können. Ihre Ziele sind realistischer und klarer als die Ziele der vorherigen Lissabon-Strategie, die von den Mitgliedstaaten nicht erfüllt wurden. Dennoch gibt es Klärungsbedarf.

Die wichtigsten Ziele der Strategie sind die Steigerung des wirtschaftlichen Wachstums und der Beschäftigung. Die Kommission schlägt fünf quantitative Ziele vor: die Erhöhung der Beschäftigung der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren auf 75 Prozent, die Verwirklichung der "20/20/20"-Klima- und Energieziele, die Reduzierung der Schulabbrecher auf unter 10 Prozent und die Steigerung der Hochschulabgänger-Quote auf 40 Prozent der jüngeren Generation, die Steigerung der Forschungsausgaben auf 3 Prozent des BIP und die Reduzierung der armutsgefährdeten Personen um ein Viertel.

Es gibt Klärungsbedarf bezüglich der Auswirkungen der Ziele auf die Mitgliedsstaaten. Es muss erstens eine Verständigung auf erreichbare Ziele erfolgen, die dann tatsächlich in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, und zweitens muss es Aufgabe der Mitgliedstaaten bleiben, über das "Wie" der Umsetzung zu entscheiden. Das Subsidiaritätsprinzip muss von der EU gelebt werden. Das Armutsreduktionsziel ist abzulehnen, da es als politische Zielgröße kaum steuerbar ist. Es spiegelt nur die Einkommensverteilung wider und ignoriert die Sozialleistungen insbesondere, wenn es sich dabei um Sachleistungen handelt. Die Vorgaben der EU-Kommission zu der Zahl der Hochschulabsolventen oder der Schulabbrecher sind ebenfalls schwierig handhabbar, zumal in Deutschland die Bildungshoheit der Länder zu beachten ist. Wir wollen keine Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen. Der Lissabon-Vertrag gibt vor, welche Zuständigkeiten der Europäischen Union zukommen und wofür die Mitgliedstaaten verantwortlich sind.



Die endgültige Verabschiedung der Strategie soll auf dem Europäischen Rat am 17. und 18. Juni 2010 erfolgen. Dies ist ein sehr ambitionierter Zeitplan. Die kurze Beratungszeit steht kaum im Verhältnis zu der Bedeutung der Strategie, die das Vorgehen in der Europäischen Union in den nächsten zehn Jahren bestimmen wird.


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Datum: 26.03.2010 - 17:17 Uhr
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