Kundenzufriedenheit Maßstab für Vergütung im Finanzsektor
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Kundenzufriedenheit Maßstab für Vergütung im Finanzsektor
Der Bundesrat hat heute zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung in schwierigen wirtschaftlichen Situationen unangemessen hohe Bonuszahlungen in Banken und Versicherungen unterbinden will.
Um den Fehlentwicklungen im Finanzsektor entgegenzuwirken, stellt die Bundesregierung die vom "Rat für Finanzstabilität" entwickelten Prinzipien für solide Vergütungspraktiken auf eine gesetzliche Grundlage. Diese zielen darauf ab, die Vergütungsstrukturen stärker auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens auszurichten und eingegangene Risiken angemessen zu berücksichtigen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll befugt werden, im Falle der Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken.
Die Länder teilen die Auffassung, dass die gesetzliche Festlegung von Mindestanforderungen an das Risikomanagement und transparente, angemessene Vergütungssysteme wichtige Schritte sind, um die Mitursachen der Finanzkrise zu bekämpfen. Hierzu könne auch die Ausweitung der aufsichtsrechtlichen Befugnisse beitragen.
Sie sind jedoch auch der Ansicht, dass die Kundeninteressen bei der Vergütungsstruktur stärker zu berücksichtigen sind. Die Bemessung der Vergütung von Geschäftsleitern und Mitarbeitern solle sich daher zukünftig auch nach nicht-finanziellen Parametern wie z.B. der Kundenzufriedenheit bestimmen.
Das weitere Gesetzgebungsverfahren sollte auch dazu genutzt werden, die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern sicherzustellen. Die Entgelte würden in Deutschland im Durchschnitt um 23 Prozent differieren. Diese gleichstellungspolitisch unbefriedigende Sachlage erfordere, grundsätzlich alle Möglichkeiten zu nutzen, um auf die Vergütungen entsprechend Einfluss zu nehmen.
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
Drucksache 74/10 (Beschluss)
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Datum: 26.03.2010 - 17:47 Uhr
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