Thomas Filor: Tipps für die Untervermietung
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Das Recht auf Untervermietung – wann sie erlaubt ist und wann nicht.
Das Gericht entschied, dass die Mieterin im verhandelten Fall nicht nur ihre Kosten während ihrer Abwesenheit decken will, sondern einen Profit aus der Untervermietung ziehen will. Das geht rechtlich nicht, ohne das die Vermieterin die Miete entsprechend anpasst. (LG Berlin 09.09.2019 - 64 T 65/19).
„Handelt es sich nicht um eine Einzimmerwohnung, gibt es natürlich viele andere Varianten, die man rechtlich abklären sollte. Oft sind Vermieter*innen auch sehr kooperativ, beispielsweise bei Auslandssemestern, einer Weltreise oder einer eines Auszugs einer anderen Person. Abnehmer gibt es jedenfalls zu Genüge, seien es Studenten*innen, Touristen oder Praktikanten. Viele Leute suchen eine Bleibe für einen bestimmten Zeitraum. Allein in den gängigen Online-Portalen lassen sich hier viele Angebote finden“, erklärt Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Auch in Wohngemeinschaften sind Untermietverträge sehr üblich. Abschließend betont Filor, dass enge Familienangehörige sowie Ehepartner*innen, Kinder oder Eltern keinen expliziten Untermietvertrag brauchen – anders verhält es sich jedoch mit Geschwistern oder fernen Verwandten.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: presse(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de
Datum: 17.09.2020 - 13:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.09.2020
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