zu Messerangriff/Dresden/Abschiebung
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Raimund Neuß zu Konsequenzen aus dem Messerattentat von Dresden
Hätten wir ihn doch nur abgeschoben! Nach dem tödlichen Messerattentat von Dresden ist dieser Stoßseufzer nur zu verständlich. Wieso dulden wir einen einschlägig verurteilten islamistischen Gefährder in Deutschland, anstatt ihn nach Syrien zurückzuschicken, wo er herkommt? Viele Unionspolitiker, darunter der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU), äußern entsprechende Wünsche. In der Tat: Flüchtlinge aus Kriegsgebieten haben Anspruch auf subsidiären Schutz, aber kann dieser Anspruch schrankenlos gelten? Die Debatte darüber ist legitim. Der Abschiebestopp für Syrer hat auch keinen Gesetzesrang, sondern entspricht nur einem befristeten Beschluss der Innenministerkonferenz. Aber: Abschiebungen nach Syrien würden voraussetzen, dass man das Assad-Regime als Garanten von Sicherheit anerkennt und mit ihm kooperiert. An Syriens Staatsspitze steht ein Massenmörder - das unterscheidet die Lage dort von der in Afghanistan. Schon Abschiebungen in den Hindukusch basieren oft auf grenzwertigen Entscheidungen. Dass Abschiebungen nach Syrien wieder möglich werden, ist bis auf Weiteres kaum vorstellbar. Und machen wir uns nichts vor: Gegen jede Abschiebeverfügung steht der Rechtsweg offen. Ein bislang nur zu einer Jugendstrafe Verurteilter hätte beste Chancen, das Verfahren damit zumindest aufzuhalten. Die Innenminister hatten bei der letzten Verlängerung allerdings auch beschlossen, die Überwachung von Intensivtätern zu verbessern. Beim Messerstecher von Dresden stellen sich da allerdings nach wie vor Fragen. Der Mann wurde überwacht, auch am Tattag, aber nicht zum relevanten Zeitpunkt. Wenn Wöller über fehlende Abschiebemöglichkeiten klagt, drängt sich der Eindruck auf, dass er vom Scheitern seiner Behörden ablenken will.. Ihre Meinung: dialog@kr-redaktion.de
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Datum: 22.10.2020 - 18:10 Uhr
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