aba-Vorsitzender Dr. Georg Thurnes: Kein "Weiter so" nach Covid-19 / - Zinsrealität fordert Gesetzgeber -
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Vor dem Hintergrund von Zinserwartung und demographischer Entwicklung könne ein faires Modell darin liegen, den Arbeitgeber zwar unverändert für das Erreichte, den Past-Service, in die Verantwortung zu nehmen. Auf arbeitsrechtlich sichere Weise müsse aber für den Future-Service möglicherweise der Arbeitnehmer mehr in die Verantwortung genommen werden. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer hätten das eingetretene Zinsrisiko alleine zu verantworten. "Für jüngere Generationen generell und auch für die älteren bezogen auf den Future-Service braucht es zudem ein chancenorientiertes, den Kapitalmarktverhältnissen angepasstes Versorgungssystem. Die reine Beitragszusage ist hierfür ideal, zumal sie durch die obligatorische Rentenleistung sowie die Korridor- und Pufferungsmechanismen in sich bereits Potenzial für einen Ausgleich zwischen Generationen trägt" erläuterte Thurnes.
Thurnes führte weiterhin aus, dass bAV-Einrichtungen zudem die wahrhaft langfristigen Investoren seien. "Der Regulierungsrahmen muss dem deutlich besser angepasst werden. Die Verfolgung nachhaltiger Investitionsstrategien würden davon ebenso profitieren wie die herausfordernde Finanzierung in der Vergangenheit eingegangener, hoher Zinsgarantien."
"Diese Erkenntnisse sind nicht neu, die daraus ableitbare To-Do-Liste lag schon lange vor Covid-19 auf den Tischen von Politik, Gesetzgeber, Aufsicht und Sozialpartnern. Jetzt wird es höchste Zeit, sie endlich abzuarbeiten," forderte Thurnes.
Die betriebliche Altersversorgung sei weder überholt noch untauglich, um Arbeitnehmern zu einer guten Altersversorgung im Alter zu verhelfen. Die enormen Vorteile der Betriebsrenten dürften weder kleingehalten noch konterkariert werden. Mehr denn je gelte es den kollektiven, sozialpartnerschaftlichen Ansatz, sei es auf tarifvertraglicher oder betrieblicher Basis, sowie die Chancen der Kapitaldeckung zu nutzen. Hier müsse man ansetzen statt rudimentäre, schöngerechnete, rechtlich nicht geprüfte Staatsfondsmodelle zu propagieren.
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Datum: 03.11.2020 - 10:46 Uhr
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