20 Ermittlungsverfahren wegen rechter Vorfälle bei der Berliner Polizei
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Zu Verurteilungen ist es demnach bisher nur dreimal gekommen - und auch nur zu Geldstrafen. Ein Polizeistudent, der sich im Unterricht mehrfach homo- und transfeindlich geäußert hatte, wurde in einem von drei Fällen zu einer Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung verdonnert. Hier hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Ein rassistischer Kommentar in einer Chatgruppe hatte einen Strafbefehl zur Folge, der Angeklagte ging jedoch in Berufung. Juristisch abgeschlossen ist ein weiterer Fall aus einer Chatgruppe. Ein Polizist hatte dort eine Parole der Hitlerjugend veröffentlicht. Die Geldstrafe akzeptierte er.
In weiteren sechs Fällen, bei denen keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet worden sind, laufen Disziplinarverfahren. Ermittelt werde "wegen Verdachts der Anscheinserweckung rechter Gesinnung, diskriminierender Äußerungen, des Reichsbürgerbezugs und der Verletzung der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten".
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Datum: 09.11.2020 - 14:53 Uhr
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