Biberschäden: Regierungsfraktionen setzen höhere Entschädigung durch
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"Durch die Aufstockung des Fonds kann die Ausgleichsquote je nach Schadenhöhe auf bis zu über 80 Prozent angehoben werden", erklärt Benno Zierer, der umweltpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion - das sei der absolut richtige und notwendige Schritt für die Betroffenen. Denn bislang habe die Summe der gemeldeten Schäden pro Jahr deutlich über den 450.000 Euro gelegen, die der Freistaat für die Entschädigung zur Verfügung gestellt habe. "Im Jahr 2019 betrug die Ausgleichsquote gerade einmal 67,5 Prozent", so Zierer. "Um langfristig eine höhere Akzeptanz des Bibers bei Landeigentümern und Nutzern zu erreichen, müssen entstandene Schäden zu einem möglichst hohen Anteil ausgeglichen werden können."
Auch Eric Beißwenger, umweltpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, betont die Wichtigkeit dieses gefundenen Kompromisses: "Um den Biber nachhaltig zu schützen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass Landwirte nicht auf ihren Schäden sitzen bleiben. Insofern ist dieser Schadensausgleich neben Beratung und Prävention im Bibermanagement sehr wichtig. Nachdem die Biber-Population stark angestiegen ist, dürfen wir jedoch nicht aus den Augen verlieren, dass Biber in Einzelfällen und bei besonderen Problemsituationen auch entnommen werden können. Ihrer Population wird das nicht schaden."
Der Biberbestand in Bayern wird auf über 22.000 Tiere geschätzt. Die Verbreitung des Nagetiers führt zwangsläufig zu Konflikten mit Grundeigentümern und Landnutzern, bei denen der Biber Schäden verursacht - zum Beispiel durch das Fällen alter Bäume, Unterhöhlen von Dämmen und Wegen oder der Überflutung von Bächen.
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Datum: 25.11.2020 - 09:00 Uhr
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