Wachstum der betrieblichen Altersversorgung weiter fördern!
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"Nachholbedarf besteht weiterhin bei Niedrigverdienern und Beschäftigten in kleinen Unternehmen," so Thurnes. Bedauerlich sei zudem, dass der Zuwachs an Betriebsrenten nicht mithalte mit der noch stärker ausgefallenen Zunahme an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
"Mit dem bAV-Förderbetrag gibt es seit 2018 für Arbeitgeber von Niedrigverdienern einen attraktiven Weg, Betriebsrenten zu finanzieren. 30 Prozent des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zahlt, erhält er als Zuschuss vom Staat. Außerdem sind die Aufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig," erläuterte Thurnes. Dieser Weg zur Betriebsrente müsse noch stärker bekannt gemacht werden.
Aber auch der Gesetzgeber sei gefordert. Er müsse endlich den Weg hin zur reinen Beitragszusage ebnen. "Die Hürde des Tarifvertrags ist zu hoch. Reine Beitragszusagen können dem Arbeitgeber die Angst vor Haftung nehmen und Arbeitnehmern mittels eines kollektiven Ansatzes und ausgeklügelter Korridor- und Puffermechanismen zu attraktiven und zugleich hinreichend sicheren Betriebsrenten verhelfen. Würde man solche Modelle mittels Betriebsvereinbarung zulassen, wären positive Effekte bei der Verbreitung von Betriebsrenten zu erwarten," ist sich Thurnes sicher und erinnert daran: "Oft schon waren betriebliche Lösungen die entscheidenden Vorreiter für spätere Erfolgsmodelle!"
"Schädlich für eine weitere Ausweitung der Betriebsrenten wären neue, staatlich subventionierte Formen einer "Höherversicherung", etwa durch eine erleichterte Zahlung freiwilliger Beiträge an die Gesetzlichen Rentenversicherung, oder andere obligatorische Formen der privaten Vorsorge, wie sie mancherorts in Berlin diskutiert werden. Wir brauchen nicht ständig neue Ideen, sondern ein klares, nachhaltiges Bekenntnis der Politik zur betrieblichen Altersversorgung," fordert Thurnes.
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Datum: 27.11.2020 - 11:05 Uhr
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