Arbeiten von zu Hause - Das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Homeoffice beachten (AUDIO)
ID: 1863886
Sprecherin: Für Arbeitgeber hat das Homeoffice vor allem finanzielle Vorteile, denn wenn mehr Mitarbeiter zu Hause ihr Büro einrichten, braucht man keinen Arbeitsplatz stellen und spart so auf lange Sicht die Miete für große Gewerberäume. Einfach Homeoffice anordnen, dürfen sie aber nicht.
O-Ton 1 (Dr. Uwe Schlegel, 10 Sek.): "Jedenfalls nicht, ohne, dass das im Arbeitsvertrag oder anderswo niedergelegt wäre. Denn ich verändere damit den Arbeitsort und ohne, dass das vereinbart wäre, geht es nicht."
Sprecherin: So Rechtsexperte Dr. Uwe Schlegel von Deutschlands führender Steuerberatungs-Gruppe ETL. Und auch andersherum funktioniert es nicht - der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Homeoffice.
O-Ton 2 (Dr. Uwe Schlegel, 11 Sek.): "Es mag Ausnahmen geben, wenn die Hygienestandards im Büro nicht eingehalten werden können, aber für den Regelfall gilt: Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Einräumung eines Arbeitsplatzes im Homeoffice."
Sprecherin: Aktuell haben sich viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf das Homeoffice verständigt. Die Arbeitsschutzvorschriften gelten hier aber genauso wie im Büro.
O-Ton 3 (Dr. Uwe Schlegel, 16 Sek.): "Also von der Ergonomie des Arbeitsplatzes angefangen, über Bildschirm, Licht, Luft - im Grunde genommen, gleiche Voraussetzungen wie im Office. Das heißt, beim Arbeitsschutz gilt, kein Unterschied zwischen Homeoffice und Arbeitsplatz."
Sprecherin: Seinen Vermieter muss man übrigens nicht fragen, wenn man eine gewisse Zeit von zu Hause aus arbeitet, aber...
O-Ton 4 (Dr. Uwe Schlegel, 7 Sek.): "...wenn Homeoffice zum Regelfall werden sollte, dann wird man wahrscheinlich, rein rechtlich, schon fragen müssen."
Abmoderationsvorschlag: Viele von uns sitzen aktuell schon wieder im Homeoffice - ein Trend, der uns durch Corona aufgezwungen wurde, der sich aber auch nach Corona fortsetzen wird. Infos dazu und Experten zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht finden Sie im Internet unter etl.de.
Pressekontakt:
Danyal Alaybeyoglu
Leiter Unternehmenskommunikation
ETL Service GmbH
Mauerstraße 86-88
10117 Berlin
Tel. +49 30 2264 0230 | Fax +49 30 2264 0100
mailto:danyal.alaybeyoglu@etl.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/150051/4777334
OTS: ETL AG
Original-Content von: ETL AG, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.11.2020 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1863886
Anzahl Zeichen: 2905
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 334 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeiten von zu Hause - Das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Homeoffice beachten (AUDIO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ETL AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).