EuGH erklärt Abschalteinrichtungen per se für unzulässig
ID: 1869409
Gemäß der EG Verordnung Nr. 715/2007 müssen Fahrzeuge die Grenzwerte unter normalen Betriebsbedingungen einhalten. Eine Software, die die Höhe der Fahrzeugemissionen nach Maßgabe der von ihr erkannten Fahrbedingungen modifiziert und die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nur unter Bedingungen gewährleistet, die den für die Zulassungsverfahren geltenden Bedingungen entsprechen, stelle eine Abschalteinrichtung dar, so das Gericht. Und diese seien unzulässig. Dass Abschalteinrichtungen, wie von den Herstellern zu ihrer Verteidigung regelmäßig vorgebracht wird, zum Motorschutz nötig seien, sieht das Gericht nicht. Das Argument, Abschalteinrichtungen seien nötig, um den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, lassen die Richter nicht gelten.
"Der Europäische Gerichtshof hat den betroffenen Verbrauchern im Diesel Abgasskandal ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk gemacht", so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn, der mit HAHN Rechtsanwälte insgesamt mehr als 8.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt. Das Urteil macht deutlich, dass die Verteidigung der Hersteller, die sich auf den Schutz des Motors berufen, nicht überzeugen kann. "Betroffene Autofahrer können ihr Recht auf Schadensersatz nunmehr mit Unterstützung des EuGH-Urteils gegen Daimler, BMW und die Volkswagen-Gruppe u.a. einfacher durchsetzen", sagt Hahn.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: mailto:hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/4794282
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.12.2020 - 15:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1869409
Anzahl Zeichen: 2693
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Softwareindustrie
Diese Pressemitteilung wurde bisher 512 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EuGH erklärt Abschalteinrichtungen per se für unzulässig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hahn Rechtsanw (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).