Apotheken dürfen Corona-Antigentests durchführen
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In der Vergangenheit hatte es teils unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Frage gegeben. Vergangene Woche haben sich Bund und Länder auf die gemeinsame Linie verständigt, dass die Durchführung der Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist. Eine Verpflichtung zur patientennahen Labordiagnostik, auch Point-of-care-Tests (PoC-Tests) genannt, gibt es jedoch nicht. PoC-Tests sind dadurch charakterisiert, dass sie in unmittelbarer Nähe zum Patienten stattfinden, keine Probenvorbereitung erfordern und mittels Reagenzien erfolgen, die nur für eine Einzelprobenmessung vorgesehen sind. Bis vor kurzem war laut § 24 des Infektionsschutzgesetzes die Testung auf lebensbedrohliche Erkrankungen wie COVID-19 nur Ärzten erlaubt. Dieser Arztvorbehalt wurde durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz im November 2020 aufgehoben. Auch Apotheker oder pharmazeutisches Apothekenpersonal dürfen nach einer Schulung zur Anwendung der entsprechenden Medizinprodukte PoC-Tests durchführen.
Die Umsetzung des Testangebotes in Apotheken soll laut Schmidt überwiegend regional erfolgen: "Die meisten Fragen dürften auf Länderebene geklärt werden. Die apothekerlichen Bundesorganisationen werden den Prozess aber unterstützen."
Der Verkauf von Selbsttests an Laien ist in Apotheken nach wie vor verboten.
Weitere Informationen unter //www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, mailto:presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
mailto:u.sellerberg@abda.de
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Datum: 21.12.2020 - 13:39 Uhr
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