Lunapharm: Kammergericht Berlin erklärt Kontraste-Berichterstattung in weiten Teilen für zulässig und weist Schadenersatzansprüche zurück - rbb begrüßt Berufungsurteil
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Laut des 10. Zivilsenats habe es sich ansonsten "um zulässige Verdachtsberichterstattung gehandelt", teilte das Gericht nach der Urteilsverkündigung am Montag in einer Presseerklärung mit. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), der "Kontraste" für die ARD produziert, habe der Firma "auch ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben". Die bereits vom Landgericht Berlin erteilte Abweisung von Schadenersatzansprüchen wegen der Berichterstattung wurde auch zweitinstanzlich bestätigt.
"Missstände und Verfehlungen aufzudecken ist die ureigenste Aufgabe von investigativem Journalismus. Im Fall Lunapharm waren die Interessen der Öffentlichkeit in hohem Maße berührt. Das Kammergericht hat dies heute ausdrücklich bestätigt und die unserer Berichterstattung zugrunde liegenden Recherchen, Ermittlungsakten und Verhörprotokolle als authentisch gewürdigt", sagte "Kontraste"-Redaktionsleiter Matthias Deiß nach der Urteilsverkündung am Montag.
Das Verfahren hatte sich gut zwei Jahre hingezogen, gegen die Entscheidung des Kammergerichts, keine Revision zuzulassen, kann noch Beschwerde eingelegt werden. Der rbb wird davon keinen Gebrauch machen.
Kammergericht, Urteil vom 21. Dezember 2020, Aktenzeichen: 10 U 59/19
Landgericht Berlin, Urteil vom 13. Juni 2019, Aktenzeichen: 27 O 555/18
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Datum: 21.12.2020 - 15:39 Uhr
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