Zwei neue LG Stuttgart-Urteile: Mercedes Diesel entsprechen nicht den EU-Vorgaben
ID: 1871666
Die Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Unterabsatz 2 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 schreiben vor, dass Fahrzeuge bei normalen Betriebsbedingungen die Grenzwerte unter anderem für Stickoxid nicht überschreiten dürfen. Unter normalen Betriebsbedingungen versteht das Gericht dabei die Situation, wenn ein Fahrzeug auf der Straße fährt. Durch Nichteinhaltung der Vorgaben drohten den Klägern laut Gericht Nutzungsbeschränkungen und ein Wertverlust, da jederzeit mit dem Widerruf der Zulassungen gerechnet werden musste. Die Kläger haben demnach einen Schaden erlitten, weshalb sie einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den oben erwähnten Artikeln der EU-Verordnung Nr. 715/2007 haben. Der Schaden besteht in Form der Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung, nämlich dem Abschluss des jeweiligen Kaufvertrags. Diese können deshalb nach Ergehen der Urteile rückabgewickelt werden.
Die erfolgreichen Kläger können nach Rechtskraft der Urteile die Fahrzeuge zurückgeben und erhalten im Gegenzug den jeweiligen Kaufpreis von der Daimler AG erstattet. Einen Gebrauchsvorteil für bereits gefahrene Kilometer müssen sie sich anrechnen lassen. HAHN Rechtsanwälte vertritt gegen die Daimler AG im Rahmen des Mercedes Abgasskandals bundesweit mittlerweile mehr als 4.000 Betroffene. Aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen in Mercedes-Dieselfahrzeugen konnten schon viele Klageverfahren gewonnen werden. HAHN Rechtsanwälte zählt beim Abgasskandal zu den bundesweit erfolgreichsten Kanzleien. Der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn erläutert die Folgen einer erfolgreichen Klage: "Die Kläger erhalten den Kaufpreis unter Anrechnung eines Gebrauchsvorteils erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück. Alternativ kann bei Verbleib des Fahrzeugs beim Fahrzeuginhaber vergleichsweise aber auch eine Einmalzahlung vereinbart werden."
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: mailto:hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/4805419
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.01.2021 - 10:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1871666
Anzahl Zeichen: 2938
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 454 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zwei neue LG Stuttgart-Urteile: Mercedes Diesel entsprechen nicht den EU-Vorgaben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hahn Rechtsanw (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).