ING-DiBa AG droht nach LG Berlin-Urteil eine Klagewelle
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"Wir haben für unsere Mandanten geltend gemacht, dass die ING-DiBa AG bei dem streitgegenständlichen Darlehensvertrag über 50.000,00 EUR mit der Formulierung: "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat" unrichtig über das Widerrufsrecht belehrt hat und damit erstinstanzlich obsiegt", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Dieser Fehler betrifft Immobiliendarlehen, die in dem Zeitraum vom 11.06.2010 bis zum 20.03.2016 abgeschlossen wurden."
Verbraucher sollten den Widerruf jedoch nicht ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt erklären. HAHN Rechtsanwälte bietet interessierten Verbrauchern derzeit kostenfreie Erstberatungen zu einer etwaigen Widerrufsmöglichkeit an. Über einen solchen Widerruf kann ein neuer Darlehensvertrag zu den aktuellen Niedrigzinsen abgeschlossen werden. Der sogenannte Widerrufsjoker kann außerdem dazu genutzt werden, um eine Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen, die im Falle eines Immobilienverkaufs anfällt. Gemessen an den weit über 70 positiven Gerichtsentscheidungen ist HAHN Rechtsanwälte Deutschlands erfolgreichste Kanzlei auf dem Gebiet des Widerrufs von Darlehensverträgen.
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Datum: 06.01.2021 - 10:36 Uhr
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