LG Stuttgart spricht wegen illegaler Abschalteinrichtungen in zwei neuen Fällen Schadensersatz zu
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die streitgegenständlichen Fahrzeuge über eine Prüfstandserkennung verfügen. Würden die entsprechenden Bedingungen erkannt, werde die Abgasreinigung so gesteuert, dass die Stickoxidemissionen reduziert werden. Im Realbetrieb auf der Straße werde die Abgasreinigung dagegen zurückgefahren, so dass die Dieselfahrzeuge deutlich mehr Stickoxid ausstießen. In dieser Funktion sah das Gericht eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das Gericht monierte, die Daimler AG sei ihrer sekundären Darlegungslast nicht ausreichend nachgekommen und habe den jeweiligen klägerischen Vortrag lediglich pauschal bestritten, nicht jedoch hinreichend zu der beanstandeten Funktion vorgetragen. Die Behauptungen der Klageparteien, die Fahrzeuge verfügten über eine unzulässige Abschalteinrichtung, würden daher als zugestanden gelten. Die Kläger seien vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden und hätten demnach einen Anspruch auf Schadensersatz, so das Gericht. Die Kläger können nach Rechtskraft der Urteile ihre manipulierten Fahrzeuge zurückgeben und erhalten im Gegenzug den gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.
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Datum: 07.01.2021 - 11:46 Uhr
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