Baugewerbe: Beitragsstabilität nicht aufs Spiel setzen! / Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge darf nicht zu höheren SV-Beiträgen führen
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Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge war 2006 eingeführt worden, um einen deutlichen Anstieg der Beiträge zu vermeiden. Das deutsche Baugewerbe ist von der Vorverlegung besonders stark betroffen, da die monatlichen Arbeitsstunden stark schwanken können, so dass eine Abrechnung und Verbeitragung der geleisteten Stunden erst im Folgemonat geleistet werden kann. Neben dem bürokratischen Aufwand ist der daraus resultierende Liquiditätsentzug für die Betriebe weitaus gravierender.
Dennoch weist das Baugewerbe daraufhin, dass eine Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung nur dann Sinn macht, wenn ein Abschmelzen der Nachhaltigkeitsrücklage durch entsprechende Maßnahmen kompensiert wird.
"Wenn die Abschaffung der Vorfälligkeit dazu führt, dass die Sozialversicherungsbeiträge deutlich steigen, macht das keinen Sinn. Diese sind in Deutschland ohnehin hoch genug. Höhere Beiträge führen unweigerlich zu höheren Kosten und diese wiederum zu einem Ansteigen der Schwarzarbeit. Daran kann niemand Interesse haben," so Jöris. "Daher fordern wir auch, versicherungsfremde Maßnahmen nicht länger aus Beitragsmitteln zu finanzieren, sondern aus Steuern. Nur wenn beide Maßnahmen zusammen umgesetzt werden, können wir der Abschaffung der Vorfälligkeit zustimmen."
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Datum: 11.01.2021 - 14:13 Uhr
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