LG Hamburg: Haspa hatüberhöhte Bearbeitungsgebühren verlangt
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"Das Landgericht hat sich der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 26.08.2020, Az. 13 U 36/19) angeschlossen, nach der eine Bank eine Bearbeitungsgebühr nur für den tatsächlichen Aufwand verlangen kann", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. Aufgrund der automatisch durchgeführten Berechnungen bewertet das Landgericht Hamburg den Aufwand als gering. Es schätzte den Aufwand auf 100,00 EUR und verurteilte die Haspa zur Rückzahlung in Höhe der vom Kläger geleisteten Überzahlung.
Verbraucher sollten ihre Rückzahlungsansprüche zeitnah geltend machen, weil die Ansprüche der Verjährung unterliegen. Bezüglich der Höhe der Rückzahlungsansprüche bietet HAHN Rechtsanwälte interessierten Verbrauchern derzeit eine kostenfreie Erstberatung an.
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Datum: 15.01.2021 - 12:01 Uhr
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