NABU: Gesetzentwurf zu Mehrweg muss ohne Ausnahmen gelten / Krüger: Einführung der Mehrwegpflicht schützt Meere
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Der NABU begrüßt die im Entwurf vorgesehene Pflicht, neben Einweg auch Mehrweg für To-Go-Angebote bereitstellen zu müssen, kritisiert aber gleichzeitig die Ausweitung der Ausnahmen im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem November 2020.
"Die Einführung einer Mehrwegpflicht ist wichtig, um unsere Meere vor der Plastikflut zu schützen. Allerdings sollte diese nicht nur auf Geschäfte größer als 80m² beschränkt werden. Auch in kleinen gastronomischen Betrieben oder Kiosken fallen erhebliche Mengen an To-Go-Einwegverpackungen und Einweggetränkebechern an. Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf wird hier eine Chance verpasst, einen großen Beitrag zur Vermeidung von Einwegkunststoff zu leisten. Deshalb muss das Mehrweggebot, von fallspezifischen Ausnahmen abgesehen, für alle Betriebe gelten", mahnt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
Genauso wichtig ist es nach Ansicht des NABU, mehr Anreize zu schaffen, um die Verbraucher zur Nutzung von Mehrweglösungen zu motivieren. Deshalb sollten auch steuerliche Begünstigungen für Mehrwegverpackungen entwickelt und eingeführt werden. Mehrweg sollte gesetzlich immer billiger sein als die Einwegvariante und nicht nur nicht teurer, wie im Gesetzesentwurf bisher vorgesehen.
"Die Einwegplastik-Richtlinie der EU verpflichtet uns, die längst überfälligen Maßnahmen gegen die Vermüllung der Meere umzusetzen. Wir können uns angesichts des dramatisch schlechten Zustands auch der Nord- und Ostsee kein Zögern und Verwässern mehr erlauben. Jetzt ist die Zeit, Einwegprodukte vom Markt zu drängen, Mehrweg zu stärken und auch die Produzenten viel stärker in die Verantwortung zu nehmen", sagte David Pfender, NABU-Referent für Meere ohne Plastik.
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Datum: 20.01.2021 - 11:15 Uhr
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