OLG Bremen sieht auch nach VW Software-Update Gefahr von weiteren Schäden
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"Der Senat nimmt an, dass die konkrete Möglichkeit des Eintritts weiterer Schäden besteht, weil ausreichende Anknüpfungstatsachen dafür vorliegen, dass auch nach Aufspielen des Software-Updates weitere Kosten in Gestalt von Mietwagenkosten oder sonstige Transportkosten entstehen können, weil eine Umprogrammierung der Software erforderlich werden könnte."
Die zeigt, dass die zivilrechtliche Aufarbeitung des VW Abgasskandals noch lange nicht abgeschlossen ist. So haben betroffene VW-Kunden nach wie vor Möglichkeiten, gegen die Volkswagen AG vorzugehen. Möglich ist dies etwa im Hinblick auf den sogenannten Restschadensersatzanspruch aus § 852 BGB. Insbesondere bei Konstellationen, bei denen direkt vom VW-Händler ein Neuwagen erworben wurde, kann ein solcher Anspruch weiterhin unverjährt bestehen. Die Volkswagen AG hat dabei den Kaufpreis zzgl. Zinsen abzüglich einer etwaigen Händlermarge herauszugeben. Besonders interessant ist § 852 BGB aufgrund der anzuwendenden Verjährungsfrist von zehn Jahren ab dem Kauf des Wagens.
Hinsichtlich des OLG Urteils zeigt sich zudem die Möglichkeit für Käufer von VW Dieseln mit EA189 Motor, die das Software-Update bereits erhalten haben, aufgrund der erneut aufgespielten unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatz verlangen zu können.
HAHN Rechtsanwälte gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal und konnte schon zahlreiche Erfolge gegen die Volkswagen AG, die Audi AG, die Daimler AG und die Porsche AG feiern. Die Kanzlei bietet eine kostenfreie Erstberatung an, bei der betroffene Autofahrer prüfen lassen können, ob auch in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und sie deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
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Datum: 02.02.2021 - 17:30 Uhr
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