Kommentar zu 150 Euro Corona-Zuschlag für Ärmere: Der Kampf muss weitergehen
ID: 1878600
So ist das Ganze wohl besser als billiger - im wahrsten Sinne des Wortes - Versuch zu bezeichnen, sich eines angesichts der langen Zeit des Nichtstuns offenbar lästigen Themas zu entledigen. Dass sich das Verhalten der Bundesregierung gegenüber den einkommensschwachen Menschen hierzulande auch in der Pandemie in die mittlerweile schon schlechte Tradition des absoluten Kleinhaltens einreiht, ist nur deswegen überraschend, weil auch Regierungspolitiker in den vergangenen Monaten oft das Wort Solidarität bemüht haben.
Zum Glück gibt es Organisationen, die diese Solidarität pflegen, Sozialverbände, Gewerkschaften, Linkspartei und andere, ohne deren Druck vermutlich nicht einmal dieses nun beschlossene Tröpfchen auf einen Lavastrom zustande gekommen wäre. Gefordert hatten sie wesentlich mehr - nicht nur einen Zuschlag, der den Menschen tatsächlich weiterhilft, sondern auch, dass die Regelsätze endlich zu einem menschenwürdigen Dasein reichen.
So harsch wie nun die Kritik am 150-Euro-Zuschlag ausfällt, so energisch wird hoffentlich der Kampf für die Interessen der Ärmeren in dieser Gesellschaft fortgesetzt. Dass die Bundesregierung jedenfalls mit diesem Alibi-Almosen durchkommt, darf nicht passieren.
Pressekontakt:
nd.DerTag / nd.DieWoche
Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
Original-Content von: nd.DerTag / nd.DieWoche, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.02.2021 - 17:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1878600
Anzahl Zeichen: 1941
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 474 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kommentar zu 150 Euro Corona-Zuschlag für Ärmere: Der Kampf muss weitergehen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
nd.DerTag / nd.DieWoche (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).