Kutschaty: NRW missachtet Bund-Länder-Beschluss zur Lockdown-Verlängerung bis 7. März
ID: 1880919
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte die Corona-Regeln am Samstag zunächst nur um eine weitere Woche bis zum 21. Februar festgeschrieben. Lediglich die Maskenpflicht vor Supermärkten wurde wegen einer Gerichtsentscheidung auf zehn Meter zum jeweiligen Geschäftseingang präzisiert. Zudem müssen Lehrer und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen nun explizit medizinische Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Nach WAZ-Informationen gibt es innerhalb der schwarz-gelben Regierungskoalition erheblichen Gesprächsbedarf über die Ausgestaltung der neuen Corona-Schutzverordnung. FDP-Landtagsfraktionschef Christof Rasche hatte vergangene Woche im Landtag den Bund-Länder-Beschluss zur Lockdown-Verlängerung bis 7.März als zu lang bezeichnet und eine Neubewertung der Lage bereits am 26. Februar gefordert. Wörtlich kündigte Rasche an: "Unser Ziel bleibt: Mehr kontrolliert öffnen - bei klaren Konzepten und klaren Regeln. Daran arbeitet die NRW-Koalition jeden Tag. Und wer weiß, vielleicht ist schon ab 22. Februar etwas mehr möglich, als wir jetzt denken."
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Original-Content von: Westdeutsche Allgemeine Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.02.2021 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1880919
Anzahl Zeichen: 2068
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 592 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kutschaty: NRW missachtet Bund-Länder-Beschluss zur Lockdown-Verlängerung bis 7. März"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).