Verzögerungstaktik der Bundesregierung sorgt weiter für Ungewissheit bei Klima- und Mieterschutz: Deutsche Umwelthilfe fordert vollständige Umlage des CO2-Preises auf Vermieterinnen und Vermieter
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"Es ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, dass sie immer noch keine klima- und mieterfreundliche Regelung des CO2-Preises für Heizwärme gefunden hat. Mit einer sozialgerechten und klimapolitisch sinnvollen Ausrichtung des CO2-Preises könnte die Regierungskoalition ihren Willen zum Klimaschutz im Gebäudesektor unter Beweis stellen. Doch die Verzögerungstaktik bei der Aufteilung der CO2-Kosten auf Mietende und Vermietende spricht eine andere Sprache. Die Bundesregierung nimmt dabei nicht nur in Kauf, dass die Kosten für den CO2-Preis beim Heizen derzeit alleine den Mieterinnen und Mietern aufgebürdet werden. Sie verhindert auch, dass der CO2-Preis eine Lenkungswirkung hin zu mehr Klimaschutz entfaltet. Der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen hängen im Wesentlichen von der Art des Heizsystems und dessen effizientem Betrieb sowie vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Die Entscheidungen darüber liegen aber allein bei den Vermietenden. Damit der CO2-Preis für Heizwärme zur energetischen Sanierung von Gebäuden sowie zur Umstellung und zum effizienten Betrieb von Heizsystemen führt, muss er von den Vermietenden getragen werden. Gutachten haben bereits aufgezeigt, dass dies durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung leicht umsetzbar ist. Wir erwarten im nächsten Schritt von den Ministerinnen und Ministern nun eine Entscheidung vor der Bundestagswahl, den CO2-Preis vollständig auf die Vermieterinnen und Vermieter umzulegen."
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Datum: 22.02.2021 - 14:34 Uhr
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