Jörg Meuthen: "Jetzt gerichtsfest: Das Bundesinnenministerium hat die AfD in ihren Rechten verletzt"
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"Heute ist ein guter Tag für die AfD und ein guter Tag für die Demokratie, denn das Verwaltungsgericht Berlin hat mit seiner heutigen Entscheidung bewiesen, dass rechtswidriges staatliches Handeln zulasten einer demokratischen Partei noch immer mit juristischen Mitteln gestoppt werden kann. Dass Bundesinnenminister Horst Seehofer mit seinem Tweet rechtswidrig 'in die Parteienfreiheit eingegriffen, und dadurch die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb geschmälert hat' - wie das Verwaltungsgericht festgestellt hat - bestärkt gleichzeitig unseren Verdacht, dass die Art und Weise, wie Innenbehörden auf Bundes- und Landesebene mit der AfD mittlerweile umgehen, immer mehr von politischen denn von rechtsstaatlichen Vorgaben geprägt ist. Umso wichtiger war, dass das Verwaltungsgericht Berlin heute Seehofers Tweet als eine 'einseitige Parteinahme gegen eine Oppositionspartei' eingeordnet hat, 'die der Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nicht gestattet' ist. Eine solche Klarstellung war und ist nötig, um einem weiteren rechtswidrigen Verhalten der Innen- und Verfassungsschutzbehörden gegenüber der AfD auf Bundes- und Landesebene vorzubeugen. Mit jedem Gerichtsverfahren, das zugunsten der AfD ausgeht, steigen die Chancen dafür. Deshalb werden wir auch in Zukunft alle juristischen Mittel ausschöpfen, um die AfD vor rechtswidrigen staatlichen Eingriffe in den politischen Wettbewerb zu schützen."
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Datum: 24.02.2021 - 16:42 Uhr
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