Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk fordert von der Polizei mehr Kooperation bei der Aufklärung rechtsextremer Morddrohungen
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"Bei unserer Überprüfung hat sich gezeigt, dass es nicht zu allen Abfragen der Polizeidatenbank nachvollziehbare Begründungen gab", so Smoltczyk. Diese Abfragen seien nach wie vor nicht komplett aufgeklärt. Man habe sich seitens der Sicherheitsbehörden auf strafprozessrechtliche Verfahrensrechte berufen oder auf ungenügende Anhaltspunkte. Beides darf laut der Datenschutzbeauftragten kein Hindernis für datenschutzrechtliche Untersuchungen sein. "Wir müssen Beschwerden nachgehen und haben das Recht, Untersuchungen durchführen. Und das ist an keinerlei Auflagen geknüpft - weder an die Einhaltung von Verfahrensrechten Betroffener in Strafermittlungsverfahren noch an die Bestimmtheit von Eingaben."
Die Datenschutzbehörde dürfe und müsse Überprüfungen auch ohne konkreten Anlass durchführen, sie brauche dafür auch keine Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft, erläutert die Juristin, die seit 2016 mit der Aufgabe betraut ist, die Einhaltung der Datenschutzregeln sicherzustellen. Dabei geht es in der Regel um Persönlichkeitsrechte. "Datenschutz dient dem Schutz der Menschen, er ist nicht dazu da, um sie zu gängeln", beschreibt Smoltczyk die Diskrepanz, die zwischen ihrer Aufgabe und der öffentlichen Wahrnehmung, in der auch politische Interessen eine Rolle spielen, häufig besteht.
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Datum: 12.03.2021 - 12:27 Uhr
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