BGH-Beschluss zu Thermofenster ohne Auswirkungen auf Daimler Verfahren

BGH-Beschluss zu Thermofenster ohne Auswirkungen auf Daimler Verfahren

ID: 1888589
(ots) - Mit Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20 - äußerte sich der Bundesgerichtshof zum Thermofenster, das die Volkswagen AG im Zuge der Software-Updates bei Millionen Pkw installiert hatte. Das Gericht sieht keinen Schadensersatzanspruch aufgrund des Thermofensters an sich.

Auf laufende und zukünftige Schadensersatzverfahren gegen die Daimler AG hat dieser Beschluss jedoch keine Auswirkungen, da bei diesen in den allerwenigsten Fällen das Thermofenster ursächlich für Klagen und Verurteilungen ist. Entgegen der medialen Berichterstattung stehen bei den Verfahren gegen die Daimler AG gerade nicht das Thermofenster, sondern die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sowie die AdBlue-Dosierstrategie im Vordergrund .

Hierzu liegen bereits zwei Verurteilungen der Daimler AG durch Oberlandesgerichte vor (OLG Naumburg vom 18.09.2020 und OLG Köln vom 05.11.2020). Zudem haben zahlreiche weitere Oberlandesgerichte ganz aktuell positive Hinweise zugunsten der Kläger erteilt. Sie fordern dabei von der Daimler AG die Vorlage der vom KBA zugestellten Rückrufbescheide und ausführliche Erläuterungen zur Funktionsweise der Strategien sowie Erklärungen dazu, welche Informationen die Daimler AG dem KBA im Typengenehmigungsverfahren offengelegt hat.

Ganz unabhängig davon, wie sich der Bundesgerichtshof zum Thermofenster äußert, haben hunderttausende Mercedes-Kunden Anspruch auf Schadensersatz, da in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut wurden - unter anderem in Form der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und der AdBlue-Dosierstrategie.

HAHN Rechtsanwälte vertritt deutschlandweit mehr als 4.000 Mandanten gegen die Daimler AG und sieht eine klare positive Tendenz vor Oberlandesgerichten zugunsten der Betroffenen.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:hahn@hahn-rechtsanwaelte.de



Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Bessere Andienung des Mundenhofes per Bus an Wochenenden Modernes Fahrverhalten für Oldtimer
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.03.2021 - 13:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1888589
Anzahl Zeichen: 2140

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Hamburg



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 257 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH-Beschluss zu Thermofenster ohne Auswirkungen auf Daimler Verfahren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hahn Rechtsanw (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Hahn Rechtsanw


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z