NABU-Studie: GAP-Reformpläne der Bundesregierung widersprechen Green Deal / Krüger: Klöckners Entwurf riskiert Artensterben und Konflikte mit der EU-Kommission / Gesetzespaket muss korrigiert werden
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NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: "Der aktuelle Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums zur EU-Agrarpolitik verhindert zukunftsfähige Lösungen und widerspricht den Zielen des Europäischen Green Deal für die Zukunft der Landwirtschaft. Noch immer soll vorrangig die intensive Bewirtschaftung subventioniert werden. Damit werden die Konflikte in der Landwirtschaft weiter verschärft. Sowohl die Agrarministerinnen und -minister der Länder als auch beide Regierungsparteien müssen die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums nun dringend korrigieren. Wenn sich jetzt nichts ändert, wird das Artensterben in Deutschlands Agrarlandschaften ungebremst weitergehen. Damit drohen Deutschland auch weitere Klagen vor den Europäischen Gerichtshof, weil es seine Naturschutzpflichten nicht erfüllt. Spätestens dann, wenn die EU-Kommission die Genehmigung des Regierungsplans verweigert, weil er den europäischen Zielen nicht genügt, wird ein nachträgliches Umsteuern unter Zeitdruck unumgänglich werden - zu Lasten der Planungssicherheit der landwirtschaftlichen Betriebe."
Am 24. März sollen die GAP-Gesetzespakete im Kabinett beraten/beschlossen werden.
Was steht in Julia Klöckners GAP-Vorschlägen und was wäre aus wissenschaftlicher Sicht notwendig? Die drei wichtigsten Ergebnisse der NABU-Studie im Überblick:
Green Deal Ziel: 10 Prozent nicht-produktive Flächen in der Agrarlandschaft
Wer EU-Subventionen erhalten will, muss sogenannte nicht-produktive Flächen zur Verfügung stellen. Laut Green Deal müsste ein Zehntel aller Agrarfläche als Rückzugsort für Insekten und Vögel reserviert sein - etwa Hecken, Brachen, Pufferstreifen und Blühflächen. Bundeslandwirtschaftministerin Julia Klöckner plant bislang lediglich drei Prozent. Die Studie empfiehlt 7, besser noch 10 Prozent. Dieses Ziel überwiegend auf freiwilliger Basis zu erreichen, erscheint wegen der unverhältnismäßig großen Finanzierungsbedarfs unmöglich.
Budget für Öko-Regelungen ("Eco-Schemes")
Damit sich freiwillige Maßnahmen für Landwirtinnen und Landwirte lohnen, muss genügend Geld zur Verfügung stehen. Dafür soll ein bestimmter Anteil der Direktzahlungen in der Ersten Säule für "Eco-Schemes" reserviert werden. Laut NABU-Studie sind alleine für die Biodiversität mindestens 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro pro Jahr notwendig. Das Landwirtschaftsministerium plant bislang nur 900 Millionen Euro pro Jahr (20 Prozent der Direktzahlungen) ein. Darin sind auch Maßnahmen inbegriffen, die der Biodiversität nur indirekt oder gar nicht helfen. Die Eco-Schemes müssten laut Studie mindestens 30 Prozent der Ersten Säule erhalten, wie es auch das Europäische Parlament fordert. Der NABU schlägt danach einen Erhöhung auf 50 Prozent zum Ende der Förderperiode vor.
Budget in der Zweiten Säule (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen)
Freiwillige Agrarumweltmaßnahmen der Zweiten Säule wirken besonders gezielt für den Naturschutz. Mitgliedstaaten können hierfür einen Teil der Gelder aus der Ersten Säule umschichten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant jedoch lediglich einen Anteil von 8 Prozent (derzeit 6 Prozent) umzuschichten. Die Finanzierungslücke gerade für das EU-rechtlich verpflichtende Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerk kann dadurch nicht geschlossen werden. Alleine hierfür wäre eine Umschichtung von rund 800 Millionen Euro (rund 18,5 Prozent) jährlich notwendig. Der NABU fordert zu Beginn der Förderperiode eine Umschichtung von 20 Prozent, was bis 2027 auf 25 Prozent steigen muss.
NABU-Studie: GAP 2023-2027 und die Biodiversitätsziele des Green Deal
www.nabu.de/downloads/210316_NABU-BV_GAP2021-Studie-ifab.pdf
NABU-Forderungen an den Nationalen GAP-Strategieplan
http://www.nabu.de/downloads/210316_NABU_Forderungen_NSP.pdf
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Datum: 16.03.2021 - 12:08 Uhr
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