Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken: Aktuelles Kartellrecht reicht nicht aus, um faire Bedingungen ausreichend zu gewährleisten
ID: 1892351
Diese Fälle dringen aus Angst vor Auslistung häufig nicht bis zum Bundeskartellamt vor. Daher sind die Verbote unfairer Handelspraktiken zwingend erforderlich und sollten auch für alle Unternehmen gelten. Ehlers: "Wer sich seinem Vertragspartner gegenüber fair verhält, hat durch die Neuregelungen nichts zu befürchten."
Über den DRV
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.984 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,9 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
Pressekontakt:
Wiebke Schwarze
Pressesprecherin
Tel.: +49 30 856214-430
E-Mail: schwarze@drv.raiffeisen.de
Original-Content von: Deutscher Raiffeisenverband, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.03.2021 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1892351
Anzahl Zeichen: 1727
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Handel
Diese Pressemitteilung wurde bisher 366 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken: Aktuelles Kartellrecht reicht nicht aus, um faire Bedingungen ausreichend zu gewährleisten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Raiffeisenverband (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).