Ende offen / Kommentar von Stefan Schröder zum Afghanistan-Einsatz
(ots) - Wie lange gilt ein Bündnisfall? Im September jährt sich der Tag zum 20. Mal, an dem ein Nato-Mitglied zum ersten und einzigen Mal den Artikel 5 des Nordatlantikpaktes, kurz Nato, in Anspruch genommen hat. Damals riefen die Amerikaner um Hilfe, die nach dem Trauma des 9/11 die Drahtzieher der Anschläge in Afghanistan stellen wollten. Schon bei der Formulierung dieses Ziels tut man sich schwer. Wann sollte es erreicht sein, wie viele Täter wollte man fangen? Die Terroristen der Al-Kaida hatten Unterschlupf beim Regime der Taliban gefunden. Das ist verjagt, aber der Bürgerkrieg, in den die Nato-Truppen geraten sind, ist noch lange nicht beendet. Es gibt gute Gründe, die Menschen in Afghanistan nicht im Stich zu lassen: Bildungsprojekte, Frauenförderung, Infrastruktur. Allerdings standen diese Vorhaben vor 20 Jahren auf keinem Papier. Die Einsatzziele wurden im laufenden Betrieb ständig verändert. Für deutsche Soldaten heißt es immer häufiger, einfach heil da wieder rauszukommen. Zu Hause fällt es den Afghanistan-Veteranen schwer, den Sinn ihres Einsatzes zu begründen - wenn ihnen überhaupt noch jemand zuhört. Denn unsere Parlamentsarmee ist seit Aussetzung der Wehrpflicht aus dem öffentlichen Leben verschwunden. Eine Exitstrategie braucht außer einem Friedensschluss mit den Taliban weitere Eckpfeiler. Dazu gehört massiver internationaler Druck auf Pakistan, das die religiösen Fanatiker stillschweigend unterstützt. Und der Wiederaufbau des Landes ist Angelegenheit ziviler Einrichtungen. Das Militär kann da nur Flankenschutz geben.
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Datum: 25.03.2021 - 18:19 Uhr
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