Unterschriftenhürde zur Bundestagswahl - Bayernpartei zwingt Bundestag zum Handeln
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Das Sammeln der Unterschriften am Infostand, bei dem sich die Bayernpartei stets großer Sympathien in der Bevölkerung erfreuen konnte, ist derzeit Corona-bedingt aber nicht möglich. Trotzdem hat der Bundestag das Bundeswahlgesetz in dieser Hinsicht nicht geändert.
Daraufhin hat die Bayernpartei, vertreten durch den Verfassungsrechts-Experten Rechtsanwalt Thomas Hummel, eine Organstreitklage gegen den Bundestag erhoben.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit heute veröffentlichter Entscheidung der Bayernpartei im Wesentlichen Recht gegeben. Die Richter des Zweiten Senats haben festgestellt, dass der Gesetzgeber zur Überprüfung der wahlrechtlichen Regelungen unter Zugrundelegung der tatsächlichen Verhältnisse - hier also der Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen - verpflichtet ist.
Rechtsanwalt Hummel: "Diese Überprüfung kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass eine erhebliche Reduzierung der Wahlantrittshürden notwendig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich gemacht, dass es die Auswirkungen der Kontakt- und Veranstaltungsbeschränkungen auf den Wahlkampf anerkennt. Wenn der Gesetzgeber hier nicht ausreichend reagiert, besteht die Gefahr, dass die Bundestagswahlen ungültig sind."
Abgelehnt wurde der Antrag auf sofortige Aussetzung der Unterschriftenhürde, da momentan noch nicht bewiesen sei, dass die Hürden bis zum Ende der Sammelfrist unüberwindlich seien.
Florian Weber, Parteivorsitzender der Bayernpartei: "Wir appellieren an den Bundestag, sich dieses Urteil zu Herzen zu nehmen und eine Neuregelung im Sinne der Chancengleichheit und des Demokratieprinzips vorzunehmen. Gleichzeitig bitten wir weiterhin alle Sympathisanten, uns mit ihrer Unterstützungsunterschrift zu helfen!"
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Datum: 27.04.2021 - 11:09 Uhr
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