Baugewerbe: EU-Mindestlohnregelungüberflüssig
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Bereits während des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission hatte der größte Branchenverband der Bauwirtschaft seine Zweifel an der vorgelegten Regelung vorgetragen: "Die Tarifpartnerschaft gehört zum Tafelsilber unserer sozialen Markwirtschaft. Für unsere Branche verhandeln wir mit unserem Sozialpartner bereits seit über 120 Jahren Tarifverträge für die Bauwirtschaft, in bewährter und konstruktiver Art und Weise", führte Pakleppa weiter aus.
Schon jetzt müssen die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes bei der Verhandlung ihres Branchen-Mindestlohns die Vorgaben und Einschränkungen des deutschen Mindestlohngesetzes beachten. Eine zusätzliche Einschränkung der Tarifautonomie durch europäische Regelungen nimmt den Tarifträgerverbänden den für branchenspezifische nationale Regelungen notwendigen Entscheidungsspielraum.
"Eine EU-Mindestlohnregelung würde nicht nur eine eindeutige Kompentenzüberschreitung darstellen. Sie würde die Tarifautonomie in Deutschland mit Füßen treten. Statt einem One-fits-all-Ansatz sollte weiterhin auf nationalen Handlungsspielraum für geeignete Regelungen in den einzelnen Branchen gesetzt werden", so Pakleppa abschließend.
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Datum: 05.05.2021 - 10:24 Uhr
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