Katar stellt sich in Beschäftigungskonflikt auf die Seite der Arbeitnehmer

Katar stellt sich in Beschäftigungskonflikt auf die Seite der Arbeitnehmer

ID: 1900276
(ots) - Das katarische Ministerium für Verwaltungsentwicklung, Arbeit und Soziales entscheidet im jüngsten Beschäftigungskonflikt im Unternehmen European Guardian & Security Services Co. (EGSSCO) zugunsten der Arbeitnehmer. Laut des Ministeriums verstößt der neue Arbeitsvertrag gegen das im September 2020 geänderte Gesetz zur Abschaffung von Beschränkungen des Arbeitsplatzwechsels für Arbeitnehmer. Arbeitnehmer haben nun die Möglichkeit ihren Vertrag zu beenden.

"Katar wird kein Unternehmen dulden, das gegen die neuen Arbeitsgesetze verstößt. Die Regierung hat sich verpflichtet, alle Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass die neuen Reformen von allen in Katar tätigen Unternehmen umgesetzt werden. Wir ermutigen alle Arbeitnehmer ihre Rechte wahrzunehmen und entsprechende Kommunikationskanäle zu nutzen, um Beschwerden über Verstöße des Arbeitsrechts einzureichen.", sagte der Botschafter des Staates Katar in Berlin Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani.

Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung bei der EGSSCO nicht fortsetzen möchten, haben nun die Möglichkeit ihre Arbeitsverträge durch eine schriftliche Mitteilung und unter Einhaltung der entsprechenden Frist zu kündigen. Nach der Kündigung steht es ihnen frei, innerhalb von drei Monaten eine neue Arbeitsstelle in Katar zu finden, bevor ihr Visum abläuft.

Der Staat Katar hat nach der Verabschiedung des Arbeitsgesetzes im September 2020 neue Kanäle eingerichtet, über die Arbeitnehmer Verstöße innerhalb ihres Unternehmens melden können. Die Arbeitnehmer können Beschwerden entweder direkt an das Ministerium wenden oder über die App "Amerni" einreichen. Alle Beschwerden werden streng vertraulich behandelt. Die Reformen werden außerdem durch Workshops für Arbeitnehmer und durch eine groß angelegte Multimedia-Kampagne begleitet, die Arbeitnehmer über ihre Rechte informieren soll.

Die katarischen Behörden wurden auf den Beschäftigungskonflikt bei der EGSSCO aufmerksam, nachdem mehrere Beschwerden von Arbeitnehmern eingegangen sind. Erste Untersuchungen ergaben, dass die Gehälter der Arbeitnehmer den festgelegten Mindestlohngrenzen der neuen Vorschriften für Arbeitsverträge entsprachen. Allerdings wurde nun festgestellt, dass der Vertrag Bedingungen und Einschränkungen für Arbeitnehmer beinhaltete, die gegen das Wettbewerbsverbot des Arbeitsgesetzes verstoßen.



Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani

Bevollmächtigter und außerordentlicher Botschafter des Staates Katar in der Bundesrepublik Deutschland

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Botschaft des Staates Katar in Berlin
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel.: +49 30 86 20 60
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Datum: 11.05.2021 - 09:00 Uhr
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