Terminhinweis: Bundesverwaltungsgericht verhandeltüber Klagen der Deutschen Umwelthilfe für Saubere Luft in Ludwigsburg und Kiel
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Ludwigsburg: Im März 2019 reichte die DUH Klage gegen das Land Baden-Württemberg ein, da der NO2-Grenzwert in Ludwigsburg überschritten wurde. An der Messstation Friedrichstraße lag die Belastung im Jahr 2018 bei 51 µg/m³. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 26. November 2019 klargestellt, dass die vom Land und der Stadt Ludwigsburg vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den NO2-Grenzwert flächendeckend einzuhalten. Hinweise auf Grenzwertüberschreitungen seien abseits der offiziellen Messstation nicht ernst genommen worden.
Kiel: Bereits im November 2017 hat die DUH Klage gegen das Land Schleswig-Holstein eingereicht, da der NO2-Grenzwert in Kiel überschritten wurde. An der Messstation Theodor-Heuss-Ring lag die Belastung im Jahr der Klageeinreichung bei 56 µg/m³. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig gab der Klage der DUH am 25. Juni 2020 statt und teilte die Kritik der DUH. Die Luftfilteranlagen auf dem Radweg entlang des Theodor-Heuss-Rings seien keine geeignete Maßnahme, um eine flächendeckende Grenzwerteinhaltung in Kiel sicherzustellen.
Das Gericht verhandelt außerdem über das Verfahren des BUND gegen die Hansestadt Hamburg.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht ab 9:30 Uhr vor Ort für Interviews zur Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.
Datum:
Mittwoch, 26. Mai 2021, 10:30 Uhr (Beginn der Verhandlung, alle drei Verfahren werden in gemeinsamer mündlicher Verhandlung verhandelt)
Ort:
Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458
Kontakt vor Ort:
Leonie Lockau, Persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0175 7195728
Pressekontakt:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
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Datum: 21.05.2021 - 10:30 Uhr
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