Stahlkartell: Anmeldefrist für Kartellschadensersatzansprüche verlängert bis zum 31.07.2021 / Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage bei betroffenen Unternehmen wird die Anmeldefrist verlängert
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Vorteile der Bündelung für betroffene Unternehmen
Das gebündelte Vorgehen der Geschädigten gegenüber den Kartellanten hat mehrere Vorteile:
- Durch das Datenpooling, d.h. durch das Bündeln der Daten von unterschiedlichen Geschädigten können die ökonomischen Sachverständigen zu einem aussagekräftigeren und damit belastbareren Schadensnachweis gelangen. Auf diese Weise kann das Kräfteungleichgewicht bei der verfügbaren Datenlage zu Gunsten der Geschädigten verbessert werden.
- Erfahrungen in anderen Kartellen zeigen, dass die Bündelung von Ansprüchen die Erfolgswahrscheinlichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs erhöhen kann, da die Verhandlungsmacht auf Seiten der Geschädigten steigt.
- Sofern kein außergerichtlicher Vergleich möglich erscheint, senkt eine Klage mit gebündelten Ansprüchen die Prozesskosten. Ein Kartellverfahren kann hohe Kosten auslösen, da neben Gerichts- und Rechtsanwaltskosten auch die Erstellung eines ökonomischen Gutachtens hohe Kosten verursacht. Bei einer Bündelung der Ansprüche sinken die relativen Kosten, weswegen es in vielen Fällen überhaupt erst wirtschaftlich wird die Ansprüche geltend zu machen.
Betroffene Unternehmen können bei der Teilnahme an der Bündelung nur gewinnen: Sie tragen kein Prozesskostenrisiko und es werden keine Gebühren erhoben. Interessierte Unternehmen können ihre Ansprüche weiterhin auf der folgenden Website anmelden:
https://www.quartoblechkartell.de
Pressekontakt:
Dr. Adrian Fritzsche
Geschäftsführer
Litigation Financing & Capital GmbH | Weserstraße 4 | D-60329 Frankfurt
Telefon: +49 69 348 687 750
Email: information@litigationfinancing.de
Website: https://www.quartoblechkartell.de
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Datum: 01.06.2021 - 08:00 Uhr
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